✅ § 3 ArbZG: 8-Stunden-Tag
📆 Brutto & Netto im Jahr
🧮 4,35-Faktor inklusive
🇩🇪 Bundesland-Feiertage
🔒 100 % im Browser

Jahresarbeitszeit-Rechner: Brutto & Netto 2026

Ihre Wochenstunden eingeben und sofort sehen: Brutto-Jahresarbeitszeit, Netto-Jahresarbeitszeit nach Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen, Monatsdurchschnitt und Dezimalstunden. Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Kurze Antwort

Die Brutto-Jahresarbeitszeit beträgt bei 40 Wochenstunden 2.080 Stunden (40 × 52 Wochen). Ziehen Sie Urlaub, Feiertage und Krankheitstage ab, erhalten Sie die Netto-Jahresarbeitszeit – bei 30 Urlaubstagen, 10 Feiertagen und 5 Krankheitstagen sind das 1.720 Stunden. Der Monatsdurchschnitt liegt dann bei 143,33 Stunden.

Jahresarbeitszeit-Rechner

Ihre Jahresarbeitszeit jetzt berechnen

Wählen Sie ein Preset oder tragen Sie Ihre Werte individuell ein. Der Rechner zieht Urlaub, Feiertage und Krankheitstage von der Brutto-Jahresarbeitszeit ab und zeigt den Monatsdurchschnitt mit dem 4,35-Faktor.

Feiertage je nach Bundesland: Tragen Sie die Feiertage Ihres Bundeslandes ein – in den meisten Bundesländern 9 bis 10, in Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland bis zu 13 Tage. Fronleichnam gilt z. B. in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, nicht in Berlin oder Hamburg; der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.
Grundlagen

Was ist die Jahresarbeitszeit?

Definition

Die Jahresarbeitszeit ist die Summe aller Arbeitsstunden, die Sie in einem Kalenderjahr vertraglich schulden oder tatsächlich leisten. Sie wird aus Ihren Wochenstunden hochgerechnet und ist die zentrale Größe für Arbeitszeitkonten, Personalplanung und die Lohnabrechnung in DATEV, SAP HCM oder Lexware.

Die Sollarbeitszeit — also die vertraglich geschuldete Arbeitszeit — ist der Ausgangspunkt jeder Jahresbetrachtung. Stehen in Ihrem Arbeitsvertrag 40 Wochenstunden, beträgt Ihre Sollarbeitszeit im Jahr rechnerisch 2.080 Stunden: 40 Stunden mal 52 Wochen. Ob Sie diese Stunden tatsächlich leisten, hängt von Urlaub, Feiertagen, Krankheitstagen, Überstunden und Minusstunden ab. Genau diese Differenz zwischen Soll und Ist macht die Jahresarbeitszeit zu einer Größe, die Sie mindestens einmal im Jahr sauber prüfen sollten — nicht erst, wenn das Zeitkonto am Jahresende plötzlich im Minus steht oder Überstunden verfallen.

Warum ist das überhaupt wichtig? Weil fast jede arbeitsrechtliche und lohntechnische Frage auf die Jahresarbeitszeit zurückführt: Wie viele Überstunden haben Sie aufgebaut? Reicht Ihr Urlaubsanspruch für die geplante Reise? Stimmt Ihr Zeitkonto mit der Lohnabrechnung überein? Und: Wird Ihre Arbeitszeit korrekt erfasst? Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 — aufbauend auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 — müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen. Eine sauber geführte Jahresübersicht ist deshalb nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Arbeitgeber ein Schutz vor Streit.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Jahresarbeitszeit?

Die Brutto-Jahresarbeitszeit ist Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit mal 52 Wochen, ohne jeden Abzug. Bei 40 Wochenstunden sind das 2.080 Stunden. Die Netto-Jahresarbeitszeit zieht Urlaubstage, gesetzliche Feiertage und Krankheitstage ab und addiert Überstunden beziehungsweise Minusstunden. Sie zeigt, wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben oder arbeiten werden — und sie ist die Größe, mit der Personalabteilungen, Zeitkonten und viele Tarifverträge rechnen. Wer nur die Bruttogröße kennt, überschätzt seine verfügbare Arbeitszeit deutlich.

Was bedeutet der 4,35-Faktor bei der Monatsberechnung?

Der 4,35-Faktor rechnet Wochenstunden in einen monatlichen Durchschnittswert um und entsteht aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Die Formel lautet: Wochenstunden × 4,35 = Monatsstunden. Bei 40 Wochenstunden sind das 174 Stunden pro Monat. Wichtig ist die Abgrenzung: Der 4,35-Wert beschreibt die Brutto-Monatsarbeitszeit. Ihr Netto-Monatsdurchschnitt ergibt sich dagegen aus der Netto-Jahresarbeitszeit geteilt durch 12 — im Beispiel oben 1.720 ÷ 12 = 143,33 Stunden. Beide Werte sind richtig, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen.

Wie berechnet man die Jahresarbeitszeit? Schritt für Schritt

Die Berechnung ist einfacher, als sie klingt. Sie brauchen nur vier Werte aus Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrem Kalender — und der Rechner oben erledigt den Rest. Trotzdem lohnt es sich, die Schritte einmal von Hand nachzuvollziehen, damit Sie Fehler in der Lohnabrechnung sofort erkennen.

Schritt 1: Brutto-Jahresarbeitszeit ermitteln. Multiplizieren Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden mit 52 Wochen. Bei 40 Stunden sind das 2.080 Stunden, bei 30 Stunden 1.560 Stunden und bei einer 38,5-Stunden-Woche, wie sie etwa im TVöD oder TV-L üblich ist, 2.002 Stunden.

Schritt 2: Tägliche Arbeitszeit bestimmen. Teilen Sie die Wochenstunden durch Ihre Arbeitstage pro Woche. Bei 40 Stunden und 5 Tagen sind das 8 Stunden täglich, bei 30 Stunden und 4 Tagen 7,5 Stunden. Dieser Tageswert ist der Schlüssel, um Urlaubs- und Feiertage in Stunden umzurechnen.

Schritt 3: Abzüge in Stunden umrechnen. Multiplizieren Sie Ihre Urlaubstage, Feiertage und Krankheitstage jeweils mit der täglichen Arbeitszeit. Bei 30 Urlaubstagen, 10 Feiertagen und 5 Krankheitstagen und 8 Stunden täglich sind das (30 + 10 + 5) × 8 = 360 Stunden Abzug.

Schritt 4: Netto-Jahresarbeitszeit berechnen. Ziehen Sie die Abzüge von der Brutto-Jahresarbeitszeit ab und addieren Sie Überstunden oder Minusstunden. Im Beispiel: 2.080 − 360 = 1.720 Stunden, zuzüglich etwaiger Überstunden.

Schritt 5: Monatsdurchschnitt bilden. Teilen Sie die Netto-Jahresarbeitszeit durch 12. Im Beispiel: 1.720 ÷ 12 = 143,33 Stunden pro Monat. Zum Vergleich: Der Brutto-Monatswert nach dem 4,35-Faktor beträgt 40 × 4,35 = 174 Stunden.

Rechenbeispiel – Vollzeit in Köln (50667): Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche an 5 Tagen, haben 30 Urlaubstage, 10 Feiertage in Nordrhein-Westfalen und waren 5 Tage krank. Brutto: 40 × 52 = 2.080 Stunden. Tageswert: 40 ÷ 5 = 8 Stunden. Abzüge: (30 + 10 + 5) × 8 = 360 Stunden. Netto: 2.080 − 360 = 1.720 Stunden. Monatsdurchschnitt netto: 1.720 ÷ 12 = 143,33 Stunden. Monatswert nach 4,35-Faktor (brutto): 40 × 4,35 = 174 Stunden. Arbeitstage netto: 260 − 45 = 215 Tage.
ArbeitszeitmodellWochenstundenBrutto-JahrNetto-Jahr (Beispiel)
Vollzeit, 5 Tage, 30 Urlaubstage, 10 Feiertage, 5 Krankheitstage402.080 Std.1.720 Std.
Teilzeit, 4 Tage, 24 Urlaubstage, 10 Feiertage, 3 Krankheitstage301.560 Std.1.282,50 Std.
Teilzeit, 3 Tage, 20 Urlaubstage, 9 Feiertage, 2 Krankheitstage201.040 Std.833,33 Std.
TVöD-nah, 5 Tage, 30 Urlaubstage, 13 Feiertage (Bayern), 5 Krankheitstage38,52.002 Std.1.632,40 Std.

Die Teilzeitwerte zeigen einen häufigen Denkfehler: Wer nur die Wochenstunden halbiert, vergisst, dass auch Urlaub und Feiertage anteilig in Stunden umgerechnet werden müssen. Der Tageswert — Wochenstunden geteilt durch Arbeitstage — sorgt dafür, dass die Rechnung bei jedem Modell stimmt. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, prüfen Sie Ihren Anspruch zusätzlich mit dem Teilzeit-Rechner; dort wird der anteilige Urlaubsanspruch nach dem Dreisatz aus § 3 BUrlG ausführlich erklärt.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Jahresarbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — also das Bundesgesetz, das Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten in Deutschland regelt — setzt keine feste Jahresobergrenze. Es begrenzt stattdessen Tag und Woche, und aus diesen Grenzen ergibt sich Ihre zulässige Jahresarbeitszeit rechnerisch. Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine einzelne Zahl für das Jahr finden Sie im Gesetz nicht, aber die Tages- und Wochengrenzen sind verbindlich.

Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten; sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nach § 4 ArbZG stehen Ihnen bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Nach § 5 ArbZG beträgt die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden. Und nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden — mit den Ausnahmen, die das Gesetz für bestimmte Branchen vorsieht.

Darf mein Chef die 11 Stunden Ruhezeit zwischen Spät- und Frühschicht unterschreiten?

Grundsätzlich nein: Die Ruhezeit nach § 5 ArbZG beträgt mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen und darf nicht unterschritten werden. Ausnahmen gelten nur in den engen Fällen des § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG — etwa in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder bei Bereitschaftsdiensten, wo die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden darf, wenn ein Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen erfolgt. Ein kurzer Wechsel von Spät- auf Frühschicht ohne Ausgleich ist dagegen unzulässig; sprechen Sie in diesem Fall mit dem Betriebsrat.

Für Nachtarbeit gilt zusätzlich § 6 ArbZG: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich — durch bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttogehalt. Wer regelmäßig nachts arbeitet, sollte seine Jahresarbeitszeit besonders sorgfältig prüfen, denn Nachtzuschläge und Ausgleichstage wirken sich direkt auf Zeitkonto und Lohnabrechnung aus. Details dazu finden Sie im Nachtschicht-Rechner und im Schichtarbeit-Rechner.

Urlaub, Feiertage und Krankheitstage: die drei großen Abzüge

Die drei Abzüge, die Ihre Brutto-Jahresarbeitszeit am stärksten senken, sind Urlaub, Feiertage und Krankheitstage. Jeder von ihnen folgt eigenen Regeln — und jeder wird in der Praxis immer wieder falsch berechnet.

Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr nach § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz), wobei Werktage Montag bis Samstag umfassen. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder die Verträge der IG Metall sehen regelmäßig 30 Arbeitstage vor. Wie viele Urlaubstage Ihnen bei Teilzeit zustehen, berechnet der Urlaubstage-Rechner nach dem Dreisatz aus § 3 BUrlG.

Feiertage: Wie viele gesetzliche Feiertage Sie haben, hängt von Ihrem Bundesland ab — und das ist der Abzug, der am häufigsten mit einem falschen Wert angesetzt wird. In Berlin (10115), Hamburg (20095) oder Bremen sind es 9 bis 10 Tage, in Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland bis zu 13 Tage. Fronleichnam ist Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, nicht aber in Berlin, Hamburg oder Sachsen. Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Arbeiten Sie in München (80331), haben Sie also andere Abzüge als Ihre Kollegin in Hamburg — bei identischem Arbeitszeitgesetz. Welche Feiertage in Ihrem Bundesland gelten und wie Sie Brückentage planen, zeigt der Feiertage-Rechner.

Krankheitstage: Krankheitstage mindern Ihre Netto-Jahresarbeitszeit, weil Sie an diesen Tagen keine Arbeitsleistung erbringen. Ihr Lohn läuft nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bis zu 6 Wochen weiter, und die Tage werden per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nachgewiesen. Wichtig für Ihr Zeitkonto: Krankheitstage dürfen nicht als Minusstunden verbucht werden. Werden sie trotzdem als Minus geführt, ist das ein Fehler, den Sie mit der Personalabteilung klären sollten — notfalls mit Unterstützung des Betriebsrats.

Überstunden, Minusstunden und Gleitzeit im Jahresblick

Überstunden sind die Stunden, die Sie über Ihre Sollarbeitszeit hinaus leisten; Minusstunden sind die Stunden, die Sie unter ihr bleiben. Beides wird in der Regel auf einem Arbeitszeitkonto (Zeitkonto) geführt — also einem Konto, auf dem Soll- und Ist-Arbeitszeit gegenübergestellt werden. Am Jahresende zeigt das Zeitkonto, ob Sie im Plus oder im Minus stehen. Ob Überstunden ausbezahlt, in Freizeit ausgeglichen oder verfallen, hängt von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ab — das Arbeitszeitgesetz selbst regelt die Vergütung von Überstunden nicht abschließend.

Der häufigste Schmerzpunkt in der Praxis: Überstunden, die nie erfasst wurden und deshalb auch nie ausgeglichen werden. Seit der BAG-Entscheidung von 2022 zur Arbeitszeiterfassungspflicht müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen — ein Argument, das Ihnen hilft, wenn Überstunden in Ihrem Betrieb nur „nebenbei" notiert werden. Wie Sie Ihr Zeitkonto sauber führen und Überstunden korrekt berechnen, zeigen der Überstunden-Rechner, der Sollarbeitszeit-Rechner und der Gleitzeit-Rechner.

Wie wirken sich Überstunden auf meine Netto-Jahresarbeitszeit aus?

Überstunden erhöhen Ihre Netto-Jahresarbeitszeit, Minusstunden senken sie — beide werden im Rechner oben als Korrekturwert eingegeben. Haben Sie im Jahr 40 Überstunden aufgebaut, addieren Sie diese zur Netto-Jahresarbeitszeit; stehen Sie 20 Stunden im Minus, ziehen Sie sie ab. Entscheidend ist, dass nur tatsächlich erfasste und anerkannte Stunden zählen: Stunden, die Ihr Arbeitgeber weder angeordnet noch geduldet hat, sind in der Regel nicht ausgleichspflichtig. Dokumentieren Sie Überstunden deshalb immer schriftlich — am besten tagesgenau mit Datum, Beginn, Ende und Pausen nach § 4 ArbZG.

Dezimalstunden, Industrieminuten und die Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung wird Ihre Arbeitszeit fast nie als „8 Stunden und 30 Minuten" erfasst, sondern als Dezimalstunden — also als Stunden mit Nachkommastellen — oder als Industrieminuten, bei denen eine Stunde in 100 Einheiten geteilt wird. 8 Stunden und 30 Minuten sind 8,50 Dezimalstunden, 8 Stunden und 15 Minuten sind 8,25 Dezimalstunden. Wer hier falsch umrechnet — etwa 8,30 statt 8,50 einträgt —, bekommt eine falsche Abrechnung. Genau dieser Fehler ist einer der häufigsten in DATEV, SAP HCM und Lexware, und er summiert sich über ein Jahr schnell auf mehrere Stunden.

Der Rechner oben gibt Ihre Netto-Jahresarbeitszeit deshalb auch in Dezimalstunden aus, und er zeigt die Umrechnung in Stunden und Minuten an. Wenn Sie einzelne Tageswerte umrechnen müssen, hilft der Dezimalstunden-Rechner. Und wenn Sie wissen wollen, was Ihre Jahresarbeitszeit in Euro bedeutet, rechnen Sie mit dem Stundenlohn-Rechner weiter: Jahresgehalt geteilt durch Netto-Jahresarbeitszeit ergibt Ihren effektiven Stundenlohn.

Jahresarbeitszeit für Teilzeit, Minijob und Azubis

Die Formel funktioniert für jede Arbeitszeitform — nur die Ausgangswerte ändern sich. Bei Teilzeit setzen Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden und Arbeitstage ein; der Rechner ermittelt daraus Brutto- und Netto-Jahresarbeitszeit. Ihr Urlaubsanspruch wird dabei anteilig nach dem Dreisatz aus § 3 BUrlG berechnet, und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sichert Ihnen, dass Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeitkräften nicht benachteiligt werden dürfen — etwa beim Urlaub oder bei der Vergütung von Überstunden.

Im Minijob gilt die gleiche Logik: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem BUrlG und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Minijob-Grenze 603 Euro. Für Auszubildende gelten zusätzlich die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) — etwa zur täglichen Höchstarbeitszeit und zum Urlaub nach § 19 JArbSchG. Details für Azubis finden Sie im Azubi-Arbeitszeit-Rechner.

Checkliste: So prüfen Sie Ihre Jahresarbeitszeit einmal im Jahr

Kein Ersatz für Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die gesetzlichen Grundlagen der Jahresarbeitszeit nach bestem Wissen und mit exakten Paragrafenverweisen (ArbZG, BUrlG, EFZG, JArbSchG, TzBfG). Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen — etwa zu Überstunden, Zeitkonten oder Ausschlussfristen in Ihrem Tarifvertrag — wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie hoch ist Ihre Jahresarbeitszeit?
Geben Sie oben Ihre Wochenstunden, Urlaubs- und Feiertage ein und sehen Sie in unter einer Minute Ihre Brutto-, Netto- und Monatsstunden — kostenlos und ohne Anmeldung.
⚡ Jetzt Jahresarbeitszeit berechnen

Zurück zur Startseite oder weiter zu den passenden Tools: Teilzeit-Rechner, Überstunden-Rechner, Urlaubstage-Rechner, Feiertage-Rechner, Stundenlohn-Rechner und Gleitzeit-Rechner.

FAQ

Häufige Fragen zur Jahresarbeitszeit

Wie viele Stunden arbeite ich im Jahr bei 40 Stunden pro Woche?
Bei 40 Wochenstunden beträgt Ihre Brutto-Jahresarbeitszeit 2.080 Stunden: 40 Stunden × 52 Wochen. Davon ziehen Sie Urlaub, Feiertage und Krankheitstage ab. Mit 30 Urlaubstagen, 10 Feiertagen und 5 Krankheitstagen bei 8 Stunden täglich bleiben 1.720 Netto-Stunden übrig. Der Rechner oben zeigt Ihre persönliche Netto-Jahresarbeitszeit sofort an.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Jahresarbeitszeit?
Die Brutto-Jahresarbeitszeit ist Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit mal 52 Wochen, also ohne jeden Abzug. Die Netto-Jahresarbeitszeit zieht Urlaubstage, gesetzliche Feiertage, Krankheitstage sowie Überstunden und Minusstunden ab. Für Lohnabrechnung, Zeitkonten und Personalplanung ist fast immer die Netto-Jahresarbeitszeit die maßgebliche Größe. Sie zeigt, wie viele Stunden Sie tatsächlich zur Verfügung stehen.
Wie rechne ich meine Jahresarbeitszeit in Monatsstunden um?
Teilen Sie Ihre Netto-Jahresarbeitszeit durch 12, um den Monatsdurchschnitt zu erhalten. Alternativ rechnen Sie mit dem 4,35-Faktor: 40 Wochenstunden × 4,35 ergeben 174 Stunden pro Monat. Der Faktor entsteht aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Beachten Sie, dass der Monatsdurchschnitt ein Rechenwert ist; einzelne Monate haben unterschiedlich viele Arbeitstage.
Zählen Feiertage in jedem Bundesland gleich?
Nein, die Zahl der gesetzlichen Feiertage hängt von Ihrem Bundesland ab. In den meisten Bundesländern sind es 9 bis 10 Feiertage, in Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland bis zu 13. Fronleichnam gilt etwa in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Berlin oder Hamburg. Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.
Darf mein Arbeitgeber Überstunden einfach auf die Jahresarbeitszeit anrechnen?
Überstunden dürfen nur auf Ihr Arbeitszeitkonto gebucht werden, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag das vorsehen. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG 8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten. Eine pauschale Verrechnung ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig; klären Sie Zweifelsfälle mit dem Betriebsrat.
Wie viele Stunden darf ich nach dem Arbeitszeitgesetz maximal im Jahr arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz setzt keine feste Jahresobergrenze, sondern Tages- und Wochengrenzen. Nach § 3 ArbZG dürfen Sie werktäglich 8 Stunden arbeiten, ausnahmsweise 10 Stunden, und nach § 9 ArbZG sind Sonn- und Feiertage grundsätzlich arbeitsfrei. Rechnerisch ergeben 48 Wochenstunden über 52 Wochen 2.496 Stunden, doch Urlaub, Feiertage und Ausgleichszeiträume senken den zulässigen Wert deutlich.
Was passiert mit Krankheitstagen bei der Jahresarbeitszeit?
Krankheitstage mindern Ihre Netto-Jahresarbeitszeit, weil Sie an diesen Tagen keine Arbeitsleistung erbringen. Ihr Lohn läuft nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bis zu 6 Wochen weiter, und die Tage werden per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nachgewiesen. Im Zeitkonto dürfen Krankheitstage nicht als Minusstunden verbucht werden; sie sind keine schuldhafte Fehlzeit.
Gilt die Jahresarbeitszeit auch für Teilzeit und Minijob?
Ja, die Rechnung funktioniert für jede Arbeitszeitform, nur die Ausgangswerte ändern sich. Bei Teilzeit setzen Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden und Arbeitstage ein; der Rechner ermittelt daraus Brutto- und Netto-Jahresarbeitszeit. Im Minijob gilt die gleiche Logik, wobei seit dem 1. Januar 2026 die Minijob-Grenze 603 Euro beträgt. Entscheidend ist immer Ihr individueller Arbeitsvertrag.
R
Redaktion arbeitszeitrechner365.de
Fachlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Alle Berechnungen und rechtlichen Erläuterungen basieren auf dem deutschen § 3 ArbZG, § 4 ArbZG, § 5 ArbZG, § 3 BUrlG sowie dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Gründer & Leitender Softwareentwickler: Muhammad Bilal; Fachredakteur für Arbeitsrecht & HR: Tobias Weber. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Zusammenfassung: Jahresarbeitszeit auf einen Blick Brutto = Wochenstunden × 52 Wochen. Netto = Brutto − (Urlaub + Feiertage + Krankheitstage) × Tagesstunden + Überstunden − Minusstunden. Monatsdurchschnitt netto = Netto ÷ 12; Brutto-Monatswert = Wochenstunden × 4,35. Feiertage je nach Bundesland: 9 bis 13 Tage. Jetzt Ihre Jahresarbeitszeit berechnen →

Weitere Rechner & Tools