🌙 Nachtzeit 23–6 Uhr (§ 2 ArbZG)
💶 Nachtzuschlag 25 % Standard
⏱️ 8h-Regel & 11h Ruhezeit
🧾 Steuerfrei nach § 3b EStG
🇩🇪 Stand: 2026

Nachtschicht-Rechner: Nachtstunden & Nachtzuschlag berechnen

Schichtbeginn und Schichtende eingeben – der Rechner ermittelt Ihre Nachtstunden in der Nachtzeit von 23:00 bis 06:00 Uhr, berechnet den Nachtzuschlag auf Ihren Bruttolohn und prüft die 8-Stunden-Regel (§ 3 ArbZG) sowie die 11-Stunden-Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Kurze Antwort

Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Wer mehr als zwei Stunden dieser Zeit arbeitet, leistet Nachtarbeit – und hat Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG), meist einen Nachtzuschlag von 25 %. Der Zuschlag ist bis 25 % des Grundlohns steuerfrei (§ 3b EStG). Der Rechner unten ermittelt Ihre exakten Nachtstunden, Ihren Lohn und den Zuschlag.

Nachtschicht-Rechner

Ihre Nachtschicht jetzt berechnen

Wählen Sie ein Preset oder tragen Sie Ihre Werte individuell ein. Der Rechner ermittelt den Nachtanteil Ihrer Schicht (23:00–06:00 Uhr), den Nachtzuschlag auf Ihren Bruttolohn und prüft die gesetzlichen Grenzen.

So rechnet das Tool: Die Pause wird anteilig auf Tag- und Nachtstunden verteilt – so wie es in der Lohnabrechnung (DATEV, SAP HCM, Lexware) üblich ist. Liegt das Schichtende zeitlich vor dem Beginn, geht der Rechner automatisch vom Folgetag aus. Der Zuschlag wird nur auf die Netto-Nachtstunden berechnet.
Grundlagen

Was gilt rechtlich als Nachtarbeit?

Definition

Die Nachtzeit ist die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr – in Bäckereien und Konditoreien von 22:00 bis 05:00 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 4 ArbZG). Wer normalerweise in Wechselschicht nachts arbeitet oder mindestens 48 Nachtdienste im Jahr leistet, ist Nachtarbeitnehmer (§ 2 Abs. 5 ArbZG).

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – also das Bundesgesetz, das seit 1994 die Höchstarbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten sowie die Nacht- und Schichtarbeit in Deutschland regelt – schützt Nachtbeschäftigte besonders, weil Nachtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich belastender ist als Tagesarbeit (§ 6 Abs. 1 ArbZG). Praktisch bedeutet das: kürzere Höchstarbeitszeiten, ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen und ein angemessener Ausgleich für die geleisteten Nachtstunden.

Beachten Sie die Zwei-Stunden-Grenze: Arbeiten Sie zum Beispiel in der Spätschicht von 14:00 bis 22:00 Uhr, leisten Sie keine Nachtarbeit – denn in der Nachtzeit von 23:00 bis 06:00 Uhr arbeiten Sie null Stunden. Endet Ihre Schicht dagegen um 23:30 Uhr, fallen 30 Minuten in die Nachtzeit – noch keine Nachtarbeit im Rechtssinn. Erst wenn mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit liegen, etwa bei einer Schicht von 20:00 bis 04:00 Uhr (fünf Nachtstunden), greifen die besonderen Regeln der §§ 2 und 6 ArbZG.

Definition: Nachtzeit (§ 2 Abs. 3 ArbZG) Die Nachtzeit ist die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr. Diese Zeitfenster sind starr: Nur Stunden, die tatsächlich in diese Zeiträume fallen, zählen als Nachtstunden – eine Schicht von 21:00 bis 05:00 Uhr enthält also genau sechs Nachtstunden (23:00–05:00 Uhr).
Definition: Nachtarbeitnehmer (§ 2 Abs. 5 ArbZG) Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die entweder aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten. Als Nachtarbeitnehmer haben Sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen (§ 6 Abs. 3 ArbZG) und auf einen angemessenen Ausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Bin ich Nachtarbeitnehmer, wenn ich nur gelegentlich nachts arbeite?

Kommt auf die Häufigkeit an. Wer in Wechselschicht – etwa Früh-, Spät- und Nachtschicht im Wechsel – normalerweise auch nachts arbeitet, gilt als Nachtarbeitnehmer. Gleiches gilt, wenn Sie im Kalenderjahr mindestens 48 Nachtdienste leisten (§ 2 Abs. 5 ArbZG) – das entspricht im Schnitt vier Nächten pro Monat. Darunter fallen Sie trotzdem unter den Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 ArbZG für jede geleistete Nachtstunde, nur die Sonderrechte (Untersuchung, Umsetzungsanspruch) hängen am Nachtarbeitnehmer-Status.

Wie berechnet man die Nachtstunden einer Schicht?

Die Rechnung folgt drei Schritten – und genau so rechnet auch das Tool oben:

1. Brutto-Schichtdauer bestimmen. Liegt das Schichtende zeitlich vor dem Schichtbeginn, geht die Schicht über Mitternacht: Addieren Sie 24 Stunden zum Ende. Beispiel: Beginn 22:00 Uhr, Ende 06:00 Uhr → 8 Stunden (480 Minuten).

2. Nachtanteil ermitteln. Schneiden Sie die Schicht mit der Nachtzeit 23:00–06:00 Uhr. Bei 22:00–06:00 Uhr fallen die Stunden 23:00–06:00 Uhr in die Nachtzeit – also 7 Stunden (420 Minuten). Die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr ist Tagzeit.

3. Pause anteilig abziehen. Unbezahlte Pausen mindern die bezahlte Arbeitszeit – und zwar anteilig auf Tag- und Nachtanteil. Das ist die übliche Praxis in der Lohnabrechnung (DATEV, SAP HCM, Lexware). Nur die Netto-Nachtstunden sind zuschlagspflichtig.

Rechenbeispiel – Nachtschicht in der Logistik: Sie arbeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr in einem Logistikzentrum bei München (80331), mit 30 Minuten unbezahlter Pause, bei einem Brutto-Stundenlohn von 18,00 € und einem Nachtzuschlag von 25 %. Rechnung: Brutto-Schichtdauer 8,0 Stunden (480 Minuten). Nachtanteil 23:00–06:00 Uhr = 7,0 Stunden (420 Minuten). Pausenanteil auf die Nacht: 30 Min. × 420 ÷ 480 = 26,25 Min. → Netto-Nachtstunden (420 − 26,25) ÷ 60 = 6,56 Stunden. Netto-Schicht: 7,5 Stunden, davon 0,94 Tagstunden. Grundlohn: 7,5 × 18,00 € = 135,00 €. Nachtzuschlag: 6,5625 × 18,00 € × 25 % = 29,53 €. Gesamtlohn: 164,53 €. In Dezimalstunden: 7,50 Stunden = 750 Industrieminuten – so geben Sie die Schicht in DATEV oder SAP ein.
Dezimalstunden & Industrieminuten – kurz erklärt: Dezimalstunden sind Stunden mit Nachkommastellen statt Minuten: 7 Stunden 30 Minuten = 7,50 Stunden. Industrieminuten teilen die Stunde in 100 Teile: 7,50 Stunden = 750 Industrieminuten. Lohnprogramme wie DATEV, SAP HCM und Lexware erwarten Zeitangaben fast immer in diesem Format – ein klassischer Fehler ist, „7:30“ als 7,30 Stunden einzutragen. Der Rechner oben gibt beide Werte aus.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag – und ist er Pflicht?

Ja, ein Ausgleich ist Pflicht – die Höhe regelt meist der Tarifvertrag. Das Gesetz schreibt keinen festen Prozentsatz vor: § 6 Abs. 5 ArbZG verlangt lediglich einen angemessenen Ausgleich – entweder in Form bezahlter freier Tage oder eines Zuschlags auf das Bruttoarbeitsentgelt. In der Praxis haben sich 25 % als Standard durchgesetzt; Arbeitsgerichte haben diesen Satz vielfach als angemessene Größenordnung bestätigt.

Prüfen Sie zuerst Ihren Tarifvertrag – er darf die gesetzlichen Mindestanforderungen nur verbessern: In der Metall- und Elektroindustrie sehen die Tarifverträge der IG Metall für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 % vor. Der TVöD (öffentlicher Dienst, etwa in Krankenhäusern oder kommunalen Betrieben) legt eigene Zeitzuschläge für Nachtarbeit fest – dort beträgt der Satz 20 %. Ohne Tarifvertrag greift der gesetzliche Ausgleichsanspruch: Der Arbeitgeber schuldet Ihnen einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte Freizeit – nichts zu zahlen, ist keine Option.

Schmerzpunkt vieler Nachtbeschäftigter: Der Nachtzuschlag fehlt auf der Lohnabrechnung, wird nur auf einen Teil der Nachtstunden gezahlt oder mit der falschen Prozentzahl berechnet – etwa weil das Lohnprogramm (DATEV, SAP HCM, Lexware) die Schichtzeiten falsch einliest. Rechnen Sie Ihre Schicht mit dem Tool oben nach und vergleichen Sie Nachtstunden und Zuschlagssatz Zeile für Zeile mit Ihrer Abrechnung. Differenzen klären Sie zuerst mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat – häufig handelt es sich um einen Einstellungsfehler im Abrechnungssystem, nicht um böse Absicht.

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Teilweise – bis zu klaren Grenzen. Nach § 3b EStG (Einkommensteuergesetz) sind Zuschläge für Nachtarbeit bis 25 % des Grundlohns steuerfrei. Beginnt Ihre Arbeit vor 0:00 Uhr – also zum Beispiel bei einer Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr –, sind sogar bis zu 40 % steuerfrei. Wichtig: Der Grundlohn darf höchstens 50 € je Stunde betragen; alles darüber ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ein Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 18,00 € und 25 % Nachtzuschlag sind die vollen 29,53 € aus unserem Rechenbeispiel steuerfrei – denn 25 % liegen innerhalb der 25-Prozent-Grenze und der Stundenlohn deutlich unter 50 €. Zahlen Sie im Tarifvertrag 40 % Zuschlag bei Schichtbeginn 22:00 Uhr, bleibt auch dieser Betrag steuerfrei. Erst ein Zuschlag über den Grenzen wird steuerpflichtig – der Rechner oben weist Sie darauf hin, wenn Ihr eingegebener Satz die Steuerfreigrenze überschreitet.

Gilt die Steuerfreiheit auch für Sonn- und Feiertagszuschläge?

Ja, mit eigenen Grenzen. Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Sonntagsarbeit bis 50 %, für Feiertagsarbeit bis 125 % und für Arbeit am 24. Dezember ab 14:00 Uhr, am 25. und 26. Dezember, am 31. Dezember ab 14:00 Uhr sowie am 1. Januar bis 150 % des Grundlohns steuerfrei. Fällt Ihre Nachtschicht auf einen Feiertag, können Nacht- und Feiertagszuschlag nebeneinander gezahlt werden – die steuerfreien Höchstgrenzen gelten jeweils für sich.

Wie lang darf eine Nachtschicht maximal dauern?

Acht Stunden – mit eng begrenzten Ausnahmen. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeit gilt zusätzlich die Sonderregel des § 6 Abs. 2 ArbZG: Die Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 8 Stunden je 24 Stunden nicht überschreiten – eine Verlängerung auf 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen im Durchschnitt 8 Stunden je 24 Stunden nicht überschritten werden.

Der Ausgleichszeitraum ist bei Nachtarbeit also deutlich kürzer (ein Monat statt sechs Monate) – der Gesetzgeber will verhindern, dass sich lange Nachtschichten über Monate aufsummieren. Der Rechner oben warnt Sie, sobald Ihre Netto-Schichtdauer die 8-Stunden-Grenze überschreitet, und meldet eine klare Überschreitung ab 10 Stunden. Übrigens: Auch wenn Ihre Schicht „nur“ 8 Stunden dauert, aber regelmäßig Nachtarbeit umfasst, muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestalten (§ 6 Abs. 1 ArbZG) – etwa durch vorausschauende Schichtpläne und ausreichende Erholungsphasen.

Darf mein Chef die 11 Stunden Ruhezeit zwischen Spät- und Frühschicht unterschreiten?

Grundsätzlich nein. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 Abs. 1 ArbZG) – das gilt auch zwischen einer Nachtschicht und der nächsten Schicht. Endet Ihre Nachtschicht um 06:00 Uhr, darf die nächste Schicht frühestens um 17:00 Uhr beginnen. Tragen Sie oben Ihren nächsten Schichtbeginn ein, prüft der Rechner die Ruhezeit automatisch.

Wann darf die Ruhezeit verkürzt werden?

Ausnahmen gibt es, aber sie sind eng gefasst. In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung, in Gaststätten und Schankwirtschaften, im Verkehr, im Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden – aber nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Eine weitere Sonderregel gilt für Schichtbetriebe: Bei Schichtwechsel kann die Ruhezeit einmal wöchentlich auf mindestens 8 Stunden verkürzt werden – vorausgesetzt, eine andere Ruhezeit in der Woche beträgt mindestens 12 Stunden (§ 5 Abs. 3 ArbZG). Für Sie praktisch: Ein schneller Wechsel von der Nachtschicht in die Frühschicht ist damit nur in diesem engen Rahmen zulässig – ein „durchgehender“ Doppel-Dienst ohne 11 Stunden Pause ist es nie.

Definition: Ruhezeit (§ 5 ArbZG) Die Ruhezeit ist die ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen – sie beträgt mindestens 11 Stunden. Sie beginnt mit dem tatsächlichen Arbeitsende (nicht mit dem Verlassen des Gebäudes) und muss frei von jeglicher Arbeitsleistung sein – auch Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit. Die Ruhezeit schützt gerade Nachtbeschäftigte: Wer um 06:00 Uhr aus der Nachtschicht kommt, braucht den Tag zum Schlafen.

Welche Pausen gelten in der Nachtschicht?

Die gleichen wie am Tag – sie werden nur oft vergessen. Nach § 4 ArbZG steht Ihnen bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Länger als 6 Stunden dürfen Sie nicht ohne Pause arbeiten. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden – praktisch für Nachtschichten, in denen keine lange Pause möglich ist.

Wichtig: Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt – deshalb zieht der Rechner oben Ihre Pause von der Schichtdauer ab. Prüfen Sie mit unserem Pausenrechner (§ 4 ArbZG), ob Ihre Schicht die gesetzlichen Pausen einhält – gerade in der Nacht wird die Pause gern „vergessen“, weil weniger los ist.

Zählt die Nachtschicht auf einen Feiertag extra?

Ja – und das kann sich deutlich lohnen. Fällt Ihre Nachtschicht auf einen gesetzlichen Feiertag, können Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag nebeneinander gezahlt werden – maßgeblich ist Ihr Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Der Feiertagszuschlag ist nach § 3b EStG bis 125 % des Grundlohns steuerfrei. Ob der Tag überhaupt ein Feiertag ist, bestimmt Ihr Bundesland – und hier unterscheiden sich die Länder erheblich.

Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – nicht aber in Berlin (10115), Hamburg (20095) oder Sachsen. Allerheiligen kennen nur Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Umgekehrt ist der Buß- und Bettag nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Arbeiten Sie also in Köln (50667), profitieren Sie von anderen Feiertagszuschlägen als Ihre Kollegin in Berlin (10115) – bei identischem ArbZG. Wählen Sie oben Ihr Bundesland und setzen Sie den Haken bei „Feiertag“, erhalten Sie den passenden Hinweis für Ihre Schicht.

Muss die Nachtschicht dokumentiert werden?

Ja – vom Arbeitgeber, und am besten auch von Ihnen. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 – aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019 – muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen. Das gilt selbstverständlich auch für Nachtschichten – in DATEV, SAP HCM, Lexware oder einem anderen elektronischen System. Eine handschriftliche Stundenzettel-Praxis genügt den Anforderungen in der Regel nicht mehr.

Für Sie hat das einen doppelten Nutzen: Erstens können Sie Ihre erfassten Zeiten mit dem Tool oben abgleichen – stimmen Nachtstunden und Zuschlag mit der Lohnabrechnung überein? Zweitens sind Ihre Aufzeichnungen die beste Grundlage, wenn es um Überstunden oder strittige Zuschläge geht. Dokumentieren Sie jede Nachtschicht mit Datum, Beginn, Ende und Pause – und prüfen Sie monatlich Ihr Zeitkonto mit unserem Sollarbeitszeit-Rechner sowie angefallene Mehrarbeit mit dem Überstunden-Rechner.

Was gilt für Schichtarbeit allgemein?

Nachtarbeit ist fast immer Teil eines Schichtsystems – Früh-, Spät- und Nachtschicht im Wechsel (Wechselschicht). Für die Planung solcher Systeme gelten alle Regeln dieser Seite gemeinsam: 8-Stunden-Grenze (§ 3 ArbZG), Pausen (§ 4 ArbZG), 11 Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG) und der Ausgleich für Nachtstunden (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Wer zwischen Schichten Gleitzeit nutzt, sollte zusätzlich die Kernarbeitszeiten beachten – unser Gleitzeit-Rechner hilft dabei. Einen Gesamtüberblick über Schichtmodelle, Zuschläge und Ruhezeiten gibt der Schichtarbeit-Rechner.

Kein Ersatz für Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die gesetzlichen Grundlagen der Nachtarbeit nach bestem Wissen und mit exakten Paragrafenverweisen (ArbZG, EStG, MuSchG, JArbSchG). Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen – etwa fristgebundenen Ausschlussfristen in Ihrem Tarifvertrag – wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie viele Nachtstunden haben Sie geleistet?
Geben Sie oben Schichtbeginn und Schichtende ein und sehen Sie in unter einer Minute Ihre Nachtstunden, Ihren Nachtzuschlag und ob Ruhezeit und Höchstarbeitszeit eingehalten sind – kostenlos und ohne Anmeldung.
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FAQ

Häufige Fragen zur Nachtschicht

Was gilt rechtlich als Nachtarbeit?
Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG; in Bäckereien und Konditoreien 22:00 bis 05:00 Uhr). Nachtarbeit ist Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 4 ArbZG). Wer in Wechselschicht nachts arbeitet oder mindestens 48 Nachtdienste im Jahr leistet, gilt als Nachtarbeitnehmer (§ 2 Abs. 5 ArbZG).
Wie hoch muss der Nachtzuschlag mindestens sein?
Das Gesetz nennt keinen festen Prozentsatz: § 6 Abs. 5 ArbZG verlangt nur einen angemessenen Ausgleich – entweder bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag auf den Bruttolohn. In der Praxis haben sich 25 Prozent durchgesetzt, Tarifverträge legen eigene Sätze fest (IG Metall 25 Prozent, TVöD 20 Prozent). Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?
Ja, teilweise: Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Nachtarbeit bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei, bis 40 Prozent, wenn die Arbeit vor 0:00 Uhr beginnt. Der Grundlohn darf höchstens 50 Euro je Stunde betragen. Alles darüber ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Darf eine Nachtschicht länger als 8 Stunden dauern?
Grundsätzlich nein: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Für Nachtarbeit gilt zusätzlich § 6 Abs. 2 ArbZG: Im Monats- oder 4-Wochen-Schnitt sind höchstens 8 Stunden je 24 Stunden zulässig.
Wie viel Ruhezeit muss nach einer Nachtschicht liegen?
Mindestens 11 Stunden ununterbrochen nach Schichtende (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Krankenhäusern, Pflege, Gaststätten und Verkehr kann sie auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Bei Schichtwechsel ist einmal wöchentlich eine Verkürzung auf 8 Stunden möglich (§ 5 Abs. 3 ArbZG).
Gibt es einen extra Zuschlag, wenn die Nachtschicht auf einen Feiertag fällt?
Ja: Nacht- und Feiertagszuschlag können nebeneinander gezahlt werden – das steht meist im Tarifvertrag. Der Feiertagszuschlag ist nach § 3b EStG bis 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Welche Tage Feiertage sind, hängt vom Bundesland ab: Fronleichnam gilt etwa in Bayern, Baden-Württemberg und NRW, nicht in Berlin oder Hamburg.
Muss die Nachtschicht elektronisch erfasst werden?
Ja: Seit dem BAG-Beschluss von September 2022 (aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019) muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen – auch für Nachtschichten. Üblich sind elektronische Systeme wie DATEV, SAP HCM oder Lexware. Sie sollten Ihre Schichten zusätzlich selbst dokumentieren.
Dürfen Schwangere und Jugendliche nachts arbeiten?
Nein, grundsätzlich nicht: Das Mutterschutzgesetz (§ 5 MuSchG) verbietet die Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr. Auch Jugendliche dürfen nach § 14 JArbSchG nicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr arbeiten, mit wenigen Ausnahmen etwa in Bäckereien ab 05:00 Uhr.
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Tobias Weber – Fachredakteur für Arbeitsrecht & HR
Fachlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Alle Berechnungen und rechtlichen Erläuterungen basieren auf dem deutschen § 2 ArbZG (Begriffsbestimmungen), § 3 ArbZG (Arbeitszeit), § 4 ArbZG (Ruhepausen), § 5 ArbZG (Ruhezeit), § 6 ArbZG (Nacht- und Schichtarbeit) sowie § 3b EStG (steuerfreie Zuschläge) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Diese Seite ist keine Rechtsberatung – bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zusammenfassung: Nachtschicht auf einen Blick Nachtzeit = 23:00–06:00 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Mehr als 2 Stunden Nachtzeit = Nachtarbeit mit Anspruch auf angemessenen Ausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG), in der Praxis meist 25 % Zuschlag. Maximal 8 Stunden je 24 Stunden (§ 6 Abs. 2 ArbZG), danach 11 Stunden Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Zuschlag steuerfrei bis 25 % des Grundlohns (§ 3b EStG), bis 40 % bei Arbeitsbeginn vor 0:00 Uhr. Jetzt Ihre Nachtschicht berechnen →

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