✅ Ist- vs. Sollzeit-Prinzip
💶 Vergütung in Euro
🕐 Freizeitausgleich 1:1
⚖️ § 3 ArbZG-Grenzen
🇩🇪 Stand: 2026

Überstunden Berechnen 2026 – Vergütung & Freizeitausgleich Rechner

Ihre Soll- und Ist-Arbeitszeit eingeben und sofort sehen: Wie viele Überstunden haben Sie geleistet? Was wären sie in Euro wert – und wie viele Stunden Freizeitausgleich stünden Ihnen zu? Mit ArbZG-Grenzprüfung, Zuschlag-Rechenbeispielen und den wichtigsten Regeln nach deutschem Arbeitsrecht. Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Kurze Antwort

Überstunden sind alle Arbeitsstunden über Ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus – also Ist-Zeit minus Soll-Zeit. Beispiel: 47,5 Stunden gearbeitet bei 40 Vertragsstunden = 7,5 Überstunden. Einen gesetzlichen Zuschlagssatz gibt es in Deutschland nicht; Zuschläge kommen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Der Rechner unten ermittelt Ihre Überstunden, ein Vergütungs-Rechenbeispiel und das Freizeitausgleich-Äquivalent.

Überstunden-Rechner

Ihre Überstunden jetzt berechnen

Wählen Sie ein Preset oder tragen Sie Ihre Werte individuell ein – pro Woche oder pro Tag. Der Rechner zieht die Sollzeit von der Ist-Zeit ab und prüft automatisch die ArbZG-Grenzen.

Kein gesetzlicher Zuschlag in Deutschland Das Arbeitszeitgesetz kennt keinen Zuschlagssatz für Überstunden. Die Zuschlag-Modelle oben sind reine Rechenbeispiele – ob und wie viel Zuschlag Ihnen zusteht, regeln Ihr Arbeitsvertrag, Tarifvertrag (z. B. IG Metall, TVöD) oder Ihre Betriebsvereinbarung.
Grundlagen

Was sind Überstunden? Die Definition

Definition

Überstunden sind alle Arbeitsstunden, die über Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen – also Ist-Arbeitszeit minus Soll-Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden: Mehrarbeit ist der Begriff des Arbeitszeitgesetzes für alles über 8 Stunden täglich hinaus (§ 3 ArbZG), Gleitzeitguthaben sind Plusstunden innerhalb eines vereinbarten Gleitzeitrahmens, Minusstunden das Gegenstück bei Unterschreitung der Sollzeit.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Marketing-Managerin in Berlin (10115) hat 40 Wochenstunden im Arbeitsvertrag stehen – das ist ihre Sollarbeitszeit, also die vertraglich geschuldete Arbeitszeit. In einer heißen Projektwoche arbeitet sie von Montag bis Freitag jeweils 9,5 Stunden, also 47,5 Stunden – das ist ihre Ist-Arbeitszeit. Die Differenz von 7,5 Stunden sind ihre Überstunden für diese Woche. So einfach ist die Grundformel – und genau sie wendet der Rechner oben an.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Arbeitszeitgesetz: Das ArbZG spricht nicht von Überstunden, sondern von Arbeitszeit und Mehrarbeit. Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten – sie kann nur auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Unsere Managerin mit ihren 9,5-Stunden-Tagen bewegt sich also noch im legalen Rahmen, solange der Sechs-Monats-Schnitt stimmt. Die 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG) und die Pausenregelung (§ 4 ArbZG: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden) gelten dabei unverändert – Überstunden hebeln keine Schutzvorschrift aus.

Zählt die Pause zu den Überstunden?

Nein. Pausen sind keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und zählen deshalb auch nicht zu den Überstunden. Wer von 8:00 bis 18:30 Uhr im Büro ist und 45 Minuten Pause macht, hat 10 Stunden Anwesenheit, aber 9:15 Stunden Arbeitszeit – bei 8 Stunden Sollzeit also 1:15 Überstunden, nicht 2,5. Genau deshalb lohnt sich der Pausenrechner nach § 4 ArbZG, bevor Sie Ihre Überstunden berechnen.

Berechnung

Wie werden Überstunden berechnet? Mit Rechenbeispiel

Kurze Antwort

Überstunden = tatsächlich gearbeitete Zeit minus vertragliche Sollzeit. Bei 47,5 Ist-Stunden und 40 Soll-Stunden sind das 7,5 Überstunden. Für die Vergütung multiplizieren Sie die Stunden mit Ihrem Stundenlohn und – falls vereinbart – dem Zuschlagsfaktor: 7,5 × 18,50 € × 1,25 = 173,44 € (Rechenbeispiel).

Die Berechnung selbst ist simpel – die Tücken stecken im Detail. Schritt 1: Ermitteln Sie Ihre Sollzeit für den Zeitraum. Bei Vollzeit sind das meist 40 Stunden pro Woche, im TVöD 39 Stunden (Bund) bzw. 38,5 Stunden in einigen Bereichen, in der IG Metall 35 Stunden. Schritt 2: Ermitteln Sie die Ist-Zeit – am besten aus einer lückenlosen Zeiterfassung, zu der Ihr Arbeitgeber seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 ohnehin verpflichtet ist. Schritt 3: Ist minus Soll = Überstunden.

Ein durchgerechnetes Beispiel: Ein Mechatroniker in Stuttgart (70173, IG-Metall-Gebiet) hat 35 Vertragsstunden. In einer Woche mit Samstags-Sonderschicht kommt er auf 44,25 Stunden. Überstunden: 44,25 − 35 = 9,25 Stunden. In Dezimalstunden für die Lohnabrechnung (DATEV, SAP, Lexware) sind das 9,25 – in Stunden und Minuten 9:15. Mit einem Stundenlohn von 22,00 € und einem tariflichen Zuschlag von 25 % (Rechenbeispiel!) ergibt sich: 9,25 × 22,00 € × 1,25 = 254,38 €. Ob Ihnen tatsächlich 25 % zustehen, steht in Ihrem Tarifvertrag – das Arbeitszeitgesetz selbst sieht keinen Cent Zuschlag vor.

SzenarioSollIstÜberstundenVergütung (Beispiel 18,50 €, ×1,25)
Standard-Vollzeit40,0 h47,5 h7,5 h173,44 €
TVöD 39h-Woche39,0 h43,0 h4,0 h92,50 €
IG Metall 35h-Woche35,0 h44,25 h9,25 h213,91 €
Minusstunden (Krankheit)40,0 h32,0 h−8,0 h (keine Nacharbeit!)–

Die letzte Zeile verdient einen eigenen Hinweis: Wer krank war, muss keine Minusstunden nacharbeiten – § 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) stellt klar, dass krankheitsbedingte Ausfallzeiten als geleistete Arbeitszeit gelten. Ein Arbeitgeber, der Ihnen nach einer Krankheitswoche „−8 Stunden" ins Zeitkonto schreibt und Nacharbeit verlangt, handelt rechtswidrig. Mehr dazu weiter unten im Abschnitt zu Minusstunden.

Für die Lohnabrechnung werden Überstunden übrigens immer in Dezimalstunden erfasst – 7:30 Stunden sind 7,5, nicht 7,30. Ein klassischer Fehler bei der DATEV-Eingabe, der bares Geld kostet. Unser Dezimalstunden-Rechner rechnet Stunden und Minuten fehlerfrei in Dezimalwerte um.

Vergütung

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag in Deutschland?

Kurze Antwort

Nein. Das deutsche Arbeitszeitgesetz kennt keinen gesetzlichen Zuschlagssatz für Überstunden – anders als etwa Frankreich oder die USA. Ob Sie 0 %, 25 % oder 50 % extra bekommen, steht in Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag (z. B. IG Metall, TVöD) oder einer Betriebsvereinbarung. Ohne solche Regelung schuldet der Arbeitgeber nur den normalen Stundenlohn (§ 612 BGB).

Das ist der größte Irrtum rund um Überstunden: Viele Beschäftigte gehen selbstverständlich davon aus, dass „Überstunden automatisch 25 % extra" bedeuten. Tatsächlich ist der Zuschlag reine Verhandlungssache. In der Praxis sehen viele Tarifverträge gestaffelte Zuschläge vor – in der Metall- und Elektroindustrie sind 25 % für die ersten Mehrarbeitsstunden üblich, in anderen Branchen 30 oder 50 Prozent für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Im öffentlichen Dienst (TVöD) ist dagegen der Freizeitausgleich der Regelfall (§ 8 TVöD): Überstunden werden primär durch Freizeit abgegolten, die Auszahlung kommt nur in Betracht, wenn der Ausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist.

Auch ohne Zuschlag gilt: Angeordnete Überstunden müssen bezahlt werden. Sind sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder auch nur geduldet worden, entsteht ein Vergütungsanspruch nach § 612 Abs. 1 BGB – selbst wenn im Arbeitsvertrag kein Wort dazu steht. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt dafür allerdings, dass der Arbeitnehmer darlegt und im Streitfall beweist: wann er gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber es wusste oder angeordnet hat. Genau hier hilft die Arbeitszeiterfassungspflicht seit dem BAG-Beschluss 2022: Wo der Arbeitgeber systematisch erfassen muss, wird der Nachweis deutlich leichter.

„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" – wirksam?

Solche Klauseln finden sich besonders in Agenturen und Start-ups – etwa in Berlin (10115) – und in der Gastronomie, zum Beispiel in Köln (50667). Die Antwort der Rechtsprechung: Nur mit klarer Begrenzung. Eine Klausel wie „bis zu 10 Überstunden monatlich sind mit dem Gehalt abgegolten" kann wirksam sein. Eine pauschale Abgeltung ohne Obergrenze („alle erforderlichen Überstunden") hält das BAG dagegen regelmäßig für unwirksam – insbesondere bei Gehältern knapp über dem Mindestlohn, wo jede unbezahlte Stunde den effektiven Stundenlohn unter die Mindestlohngrenze (12,82 €/h, 2026) drücken könnte. Faustregel: Je höher das Gehalt und je klarer die Grenze, desto eher hält die Klausel.

Abgeltung

Überstunden auszahlen lassen oder Freizeitausgleich nehmen?

Kurze Antwort

Beides ist möglich – was gilt, steht in Ihrem Vertrag. Der Freizeitausgleich (Stunden 1:1 in Freizeit umwandeln) ist in vielen Tarifverträgen der Regelfall und steuerlich oft günstiger. Die Auszahlung lohnt sich bei hohem Stundenlohn plus Zuschlag, ist aber voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Ohne Regelung einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber.

AuszahlungFreizeitausgleich
PrinzipStunden × Lohn (× Zuschlag)Stunden 1:1 als Freizeit
Steuern/SozialabgabenVoll steuer- und SV-pflichtigKeine Abzüge, reine Zeit
ZuschlagKann mit ausgezahlt werdenMeist nur Stunden, kein Geld-Zuschlag
Typisch beiPrivatwirtschaft, IG-Metall-BereichTVöD/TV-L (§ 8 TVöD), öffentlicher Dienst
VorteilSofort mehr Geld auf dem KontoEchte Erholung, keine Steuerlast
AchtungKann in höhere Steuerprogression rutschenVerfallfristen im Arbeitszeitkonto beachten

Ein Rechenbeispiel für die Entscheidung: 10 Überstunden bei 20,00 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag (Rechenbeispiel) bringen 250,00 € brutto – davon gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab, netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 130 bis 160 €. Der Freizeitausgleich bringt 10 Stunden Freizeit – bei einem 8-Stunden-Tag also 1,25 freie Tage, ganz ohne Abzüge. Viele Beschäftigte unterschätzen, wie wertvoll die Zeit ist: Bei 20 € netto pro Stunde „kaufen" Sie sich mit 10 Überstunden gerade einmal einen halben Tagessatz zurück.

Wichtig bei beiden Varianten: Verfallfristen. Viele Arbeitszeitkonten sehen vor, dass Plusstunden innerhalb von 6 oder 12 Monaten abgebaut werden müssen – sonst verfallen sie. Prüfen Sie Ihre Betriebsvereinbarung oder fragen Sie den Betriebsrat: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG hat er bei Arbeitszeitfragen ein echtes Mitbestimmungsrecht.

Arbeitsrecht

Wann darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Kurze Antwort

Überstunden dürfen nur geleistet werden, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet sind – etwa durch eine Klausel im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine konkrete Anweisung. In Notfällen (Gefahr für Betrieb oder Leib und Leben) kann die Anordnung auch ohne vertragliche Grundlage erfolgen. Eigenmächtige Überstunden ohne Wissen des Arbeitgebers muss niemand bezahlen.

Die Anordnung ist der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Überstundenrechts. Nach ständiger BAG-Rechtsprechung entsteht ein Vergütungsanspruch nur für Stunden, die der Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet, nachträglich gebilligt oder wissentlich geduldet hat – also etwa, wenn die Chefin jeden Abend sieht, dass Sie noch am Schreibtisch sitzen, und nichts sagt. Was der Arbeitgeber weder wusste noch wissen musste, bleibt unbezahlt. Deshalb der wichtigste Praxistipp überhaupt: Lassen Sie Überstunden immer schriftlich anordnen – eine kurze E-Mail („Bitte heute bis 19 Uhr wegen Kundenprojekt X") genügt.

Der Arbeitgeber darf die Anordnung allerdings nicht willkürlich aussprechen: Sie braucht einen sachlichen Grund (Auftragsspitze, Notfall, unaufschiebbare Termine) und muss zumutbar sein – familiäre Pflichten oder ein zweiter Job können entgegenstehen. Und selbst angeordnete Überstunden enden an der 10-Stunden-Grenze des § 3 ArbZG: Was darüber hinausgeht, ist schlicht verboten, Anordnung hin oder her. In Betrieben mit Betriebsrat kommt hinzu, dass jede Verlängerung der Arbeitszeit dessen Zustimmung braucht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) – ohne sie ist die Anordnung bereits aus diesem Grund unwirksam.

Vertrauensarbeitszeit: Keine Zeiterfassung nötig?

Doch – seit 2022. Viele Unternehmen – von der Hamburger Logistikfirma (20095) bis zum Münchner Tech-Start-up (80331) – arbeiten mit Vertrauensarbeitszeit: keine Stechuhr, keine Kernzeiten, nur Ergebnisse zählen. Der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat klargestellt, dass daraus keine Ausnahme von der Erfassungspflicht folgt: Ausgehend vom EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) muss der Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einrichten – für alle Beschäftigten, auch bei Vertrauensarbeitszeit. Für Sie als Arbeitnehmer ist das ein Vorteil: Wo lückenlos erfasst wird, lassen sich Überstunden im Streitfall belegen statt behaupten.

Minusstunden

Minusstunden: Wann Sie nacharbeiten müssen – und wann nicht

Kurze Antwort

Minusstunden entstehen, wenn Sie weniger als die Sollzeit arbeiten. Nacharbeiten müssen Sie nur, wenn die Minusstunden in Ihrer Verantwortung liegen – etwa bei Gleitzeit innerhalb des vereinbarten Rahmens. Bei Krankheit (§ 3 EFZG), Feiertagen, Urlaub oder Betriebsstörungen (Betriebsrisiko des Arbeitgebers) ist eine Nacharbeit ausgeschlossen.

Das Arbeitszeitkonto – also das Konto, auf dem Plus- und Minusstunden saldiert werden – ist für viele Beschäftigte eine Blackbox. Die Grundregel ist einfach: Wer die Minusstunden verursacht hat, trägt sie. Kommen Sie wegen eines privaten Termins zwei Stunden später und arbeiten im Gleitzeitrahmen kürzer, gleichen Sie die Stunden aus. Fällt dagegen die Hälfte der Belegschaft wegen einer Grippewelle aus und Sie werden nach Hause geschickt, ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers – die Minusstunden dürfen Ihnen nicht angelastet werden.

Besonders wichtig: Krankheit. Nach § 3 Abs. 1 EFZG haben Sie bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen – und die ausgefallene Zeit gilt als geleistete Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen für Krankheitstage weder Minusstunden anschreiben noch Nacharbeit verlangen. Das Gleiche gilt für Feiertage (§ 2 EFZG): Fällt ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag Ihres Bundeslands, entsteht kein Minus – die Zeit gilt als gearbeitet. Wer sein Zeitkonto im Sollarbeitszeit-Rechner prüft und dort unerklärliche Minusstunden findet, sollte genau hier nachhaken.

Praxis-Tipp: Zeitkonto regelmäßig prüfen Lassen Sie sich Ihr Arbeitszeitkonto mindestens quartalsweise aushändigen – dazu sind viele Arbeitgeber ohnehin verpflichtet. Prüfen Sie jede Buchung: Wurden Pausen korrekt abgezogen (Pausenrechner)? Stehen Krankheitstage als „geleistet"? Nur was dokumentiert ist, können Sie im Streitfall auch belegen.
FAQ

Häufige Fragen zu Überstunden

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen, wenn im Vertrag nichts dazu steht?
Grundsätzlich ja. Sind Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet worden, schulden Sie die Vergütung nach § 612 BGB – auch ohne ausdrückliche Klausel. Einen Zuschlag gibt es allerdings nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einen vorsehen; das Arbeitszeitgesetz selbst kennt keinen Zuschlagssatz.
Wie viele Überstunden darf ich pro Woche maximal leisten?
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt nicht die Überstunden direkt, sondern den Arbeitstag: maximal 10 Stunden (§ 3 ArbZG), im Schnitt 8 Stunden über sechs Monate. Bei 40 Vertragsstunden sind also bis zu 20 Überstunden pro Woche rechtlich denkbar – sofern Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) und Pausen (§ 4 ArbZG) eingehalten werden.
Sind Überstunden mit meinem Gehalt schon abgegolten?
Nur bei einer wirksamen Klausel mit klarer Begrenzung – etwa „bis zu 10 Überstunden monatlich“. Pauschale Abgeltungen ohne Obergrenze hält die Rechtsprechung häufig für unwirksam, besonders bei niedrigen Gehältern. Gerade bei Formulierungen wie „erforderliche Überstunden sind abgegolten“ lohnt der genaue Blick: Ohne konkrete Stundengrenze sind solche Klauseln nach der BAG-Rechtsprechung regelmäßig unwirksam. Fragen Sie im Zweifel Ihren Betriebsrat.
Kann ich Freizeitausgleich statt Auszahlung verlangen?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Tarifverträge – etwa der TVöD (§ 8) – sehen den Freizeitausgleich als Regelfall vor; die Auszahlung kommt nur in Betracht, wenn der Ausgleich aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Ohne Regelung einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden sind Arbeitsstunden über Ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit ist der Begriff des Arbeitszeitgesetzes für alles über 8 Stunden täglich hinaus (§ 3 ArbZG). Wer 40 Stunden vereinbart hat und 45 arbeitet, leistet 5 Überstunden – Mehrarbeit im ArbZG-Sinne aber erst ab der 9. Stunde eines Tages.
Muss ich Minusstunden nacharbeiten, wenn ich krank war?
Nein. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten dürfen nicht nachgearbeitet werden (§ 3 EFZG) – sie gelten im Arbeitszeitkonto als geleistete Zeit. Das gilt auch dann, wenn Ihr Zeitkonto dadurch ins Minus gerutscht ist: Der Arbeitgeber darf krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht als Minusstunden verbuchen. Auch Kurzarbeit oder Betriebsstörungen gehen zulasten des Arbeitgebers (Betriebsrisiko).
Wie weise ich meine Überstunden im Streitfall nach?
Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 muss Ihr Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit systematisch erfassen – das erleichtert den Nachweis erheblich. Dokumentieren Sie trotzdem selbst: Datum, Zeiten und wer die Mehrarbeit angeordnet oder geduldet hat. Die Darlegungs- und Beweislast trägt der Arbeitnehmer.
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Redaktion arbeitszeitrechner365.de
Fachlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Alle Berechnungen und rechtlichen Erläuterungen basieren auf dem deutschen § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit), § 4 ArbZG (Pausen), § 5 ArbZG (Ruhezeit), § 612 BGB (Vergütung), § 3 EFZG (Entgeltfortzahlung), § 87 BetrVG (Mitbestimmung) sowie der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), insbesondere dem Beschluss zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022.
Keine Rechtsberatung Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Arbeitsrechtliche Fragen hängen immer vom Einzelfall, Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Ihrer Betriebsvereinbarung ab. Wenden Sie sich bei konkreten Streitigkeiten an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zusammenfassung: Überstunden auf einen Blick Überstunden = Ist-Zeit minus Soll-Zeit. Einen gesetzlichen Zuschlagssatz gibt es in Deutschland nicht – Zuschläge kommen aus Vertrag oder Tarif. Angewiesene Überstunden müssen bezahlt werden (§ 612 BGB); maximal 10 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG). Freizeitausgleich oder Auszahlung regelt Ihr Vertrag – im TVöD hat der Ausgleich Vorrang. Krankheit erzeugt keine Minusstunden (§ 3 EFZG). Jetzt Ihre Überstunden berechnen →

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