Mit dem Sollarbeitszeit Rechner Ist- vs. Sollzeit täglich vergleichen – sofort Überstunden oder Fehlstunden sehen, Wochenzeitkonto aufbauen und Saldo für das Gespräch mit dem Chef belegen. Kostenlos, kein Login.
Istzeit und Sollzeit pro Tag eingeben – der Rechner zeigt den täglichen Saldo und summiert automatisch zum Wochenzeitkonto auf.
| Tag | Ist-Stunden | Soll-Stunden | Saldo |
|---|---|---|---|
| Montag | – | ||
| Dienstag | – | ||
| Mittwoch | – | ||
| Donnerstag | – | ||
| Freitag | – | ||
| Woche gesamt | – | – | – |
Sollarbeitszeit = vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Istarbeitszeit = tatsächlich geleistete Nettoarbeitszeit. Ist − Soll = Überstunden (positiv) oder Fehlstunden (negativ).
Ohne eigene Dokumentation können Sie das kaum prüfen. Der Wochenkonto-Rechner oben zeigt Ihren Saldo auf Basis Ihrer eigenen Aufzeichnungen – unabhängig vom System des Arbeitgebers.
Fehlstunden werden in der Regel im Zeitkonto kumuliert und müssen nachgearbeitet werden. Bei Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeitmodellen kann ein Saldo-Abbau durch freie Tage erfolgen.
Vergütungsansprüche verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Tarifverträge können Ausschlussfristen von 3–6 Monaten enthalten. Tipp: Hohe Guthaben regelmäßig in Freizeit abbauen.
Nein. Die Sollarbeitszeit bezeichnet immer die Nettoarbeitszeit ohne Pausen. Wer 8 Stunden Sollzeit hat, muss 8 Stunden tatsächlich arbeiten – Pausen kommen oben drauf.
Was darf auf dem Zeitkonto stehen? Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers? Alle wichtigen Regeln im Überblick.
| Thema | Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Überstunden-Vergütungspflicht | Nur bei Anordnung / Genehmigung / Duldung | BAG-Rechtsprechung |
| Verjährung Überstunden-Ansprüche | 3 Jahre (zum 31.12. des 3. Folgejahres) | § 195 BGB |
| Tarifliche Ausschlussfrist | Oft 3–6 Monate (je nach TV) | Tarifvertrag prüfen |
| Insolvenzschutz Zeitkonto | Nur bei Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV | § 7b SGB IV |
| Max. tägliche Mehrarbeit | Max. 10 Stunden/Tag (inkl. Überstunden) | § 3 ArbZG |
| Freizeitausgleich vs. Auszahlung | Laut Arbeits- oder Tarifvertrag | Vertrag prüfen |
| Pauschale Überstundenklauseln | Max. 20–25 % des Gehalts pauschalierbar | BAG, Urt. v. 22.02.2012 – 5 AZR 765/10 |