💶 Stundenlohn aus Monatsgehalt
📅 Monatsgehalt aus Stundenlohn
✖️ 4,35-Faktor (174 Std. bei 40 h)
⚖️ Mindestlohn-Check (MiLoG)
🇩🇪 Stand: 2026

Stundenlohn berechnen: Monatsgehalt & Stundenlohn umrechnen

Bruttomonatsgehalt und Wochenstunden eingeben – der Rechner ermittelt Ihren Stundenlohn nach der Formel Monatsgehalt geteilt durch (Wochenstunden × 4,35). Oder umgekehrt: Aus Ihrem Stundenlohn berechnet er Ihr Bruttomonats- und Jahresgehalt – inklusive Mindestlohn-Check nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Kurze Antwort

Der Stundenlohn ist Ihr Bruttolohn je Arbeitsstunde. Er berechnet sich aus dem Bruttomonatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden – und die Monatsstunden ergeben sich aus Ihren Wochenstunden × 4,35. Beispiel: 3.000 € geteilt durch 174 Stunden (40 Stunden × 4,35) = 17,24 € pro Stunde. Umgekehrt gilt: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,35 = Monatsgehalt. Der Rechner unten führt beide Rechnungen für Sie aus.

Stundenlohn-Rechner

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Wählen Sie die Rechenrichtung, tragen Sie Ihre Werte ein – der Rechner ermittelt sofort Stundenlohn, Monats- und Jahresgehalt, Ihre Monatsstunden und prüft, ob Ihr Lohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Der Mindestlohn ist mit 13,90 € pro Stunde vorbelegt – dem gesetzlichen Satz seit dem 1. Januar 2026 (§ 1 MiLoG). Er wird regelmäßig angepasst: Prüfen Sie bei älteren Ausdrucken den aktuellen Satz und passen Sie das Feld gegebenenfalls an.

So rechnet das Tool: Monatsstunden = Wochenstunden × 4,35 (durchschnittliche Wochen je Monat). Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ Monatsstunden. Monatsgehalt = Stundenlohn × Monatsstunden. Das Jahresgehalt ist das Monatsgehalt × 12 – ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die in Tarifverträgen (TVöD, TV-L, IG Metall) zusätzlich vereinbart sein können.
Grundlagen

Was ist der Stundenlohn?

Definition

Der Stundenlohn ist der Bruttoarbeitslohn je geleisteter Arbeitsstunde – also das Entgelt vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, umgerechnet auf eine Stunde. Er steht entweder direkt in Ihrem Arbeitsvertrag oder ergibt sich aus Ihrem Monatsgehalt: Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,35) = Stundenlohn.

Der Stundenlohn ist die zentrale Vergleichsgröße im deutschen Arbeitsleben: An ihm bemisst sich, ob der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingehalten wird. Daran knüpfen sich Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit (§ 6 ArbZG) und Feiertagsarbeit an. Und daran entscheidet sich, ob eine Stelle als Minijob gilt oder sozialversicherungspflichtig wird. Wer seinen Stundenlohn kennt, kann Gehaltsangebote vergleichen, Abrechnungen prüfen und im Vorstellungsgespräch souverän verhandeln.

Definition: Bruttomonatsgehalt Das Bruttomonatsgehalt ist das vertraglich vereinbarte monatliche Entgelt vor allen Abzügen – also vor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie den Beiträgen zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In Tarifverträgen (TVöD, TV-L, IG Metall) wird es meist als Tabellenentgelt ausgewiesen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind darin nicht enthalten.
Definition: 4,35-Faktor Der Faktor 4,35 ist die in der Lohnabrechnung übliche Zahl der durchschnittlichen Wochen je Kalendermonat. Rechnerisch wären es 52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,333 Wochen; der gerundete Wert 4,35 gleicht die unterschiedlich langen Monate und Feiertage aus und ist in DATEV, SAP HCM und Lexware Standard.

Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Die Rechnung folgt zwei Schritten – genau so rechnet auch das Tool oben:

1. Monatsstunden bestimmen. Multiplizieren Sie Ihre vertraglichen Wochenstunden mit dem Faktor 4,35. Bei 40 Wochenstunden: 40 × 4,35 = 174 Stunden pro Monat. Bei 30 Wochenstunden: 30 × 4,35 = 130,5 Stunden.

2. Gehalt durch Monatsstunden teilen. Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die Monatsstunden. Bei 3.000 € und 174 Stunden: 3.000 ÷ 174 = 17,24 € pro Stunde.

Rechenbeispiel – Vollzeit in München: Sie arbeiten 40 Stunden pro Woche in einem Büro in München (80331) und verdienen 3.000 € brutto im Monat. Monatsstunden: 40 × 4,35 = 174 Stunden. Stundenlohn: 3.000 ÷ 174 = 17,24 €. Jahresgehalt: 3.000 × 12 = 36.000 €. In Dezimalstunden für die Lohnabrechnung: 174,00 Stunden = 17.400 Industrieminuten – so geben Sie Ihre Monatsstunden in DATEV, SAP HCM oder Lexware ein.

Warum nicht einfach durch 4 Wochen teilen?

Weil Monate unterschiedlich lang sind. Ein Monat hat nicht vier, sondern im Schnitt 4,35 Wochen – sonst würden Sie Ihr Gehalt auf zu wenige Stunden verteilen und einen zu hohen Stundenlohn errechnen. Die falsche Rechnung (3.000 ÷ 160 = 18,75 €) täuscht Sie um über 1,50 € pro Stunde. Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitsgerichte rechnen in Deutschland einheitlich mit dem Faktor 4,35.

Wie berechnet man aus dem Stundenlohn das Monatsgehalt?

Durch Multiplikation – in umgekehrter Richtung. Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,35. Bei einem Stundenlohn von 20 € und 40 Wochenstunden: 20 × 174 = 3.480 € brutto im Monat. Das Jahresgehalt: 3.480 × 12 = 41.760 €.

Diese Richtung brauchen Sie vor allem bei Stellenangeboten mit Stundenlohn – etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der Logistik oder bei Zeitarbeit. Rechnen Sie das Angebot immer auf den Monat hoch, bevor Sie unterschreiben: 15 € pro Stunde klingen gut, sind bei 20 Wochenstunden aber nur 15 × 87 = 1.305 € brutto im Monat – und das liegt deutlich unter dem Mindestlohn-Monatsgehalt einer Vollzeitstelle.

Rechenbeispiel – Teilzeit in Berlin: Sie arbeiten 25 Stunden pro Woche in einem Café in Berlin (10115) bei einem Stundenlohn von 16 €. Monatsstunden: 25 × 4,35 = 108,75 Stunden. Monatsgehalt: 16 × 108,75 = 1.740 € brutto. Jahresgehalt: 1.740 × 12 = 20.880 €. Mindestlohn-Check: 16 € liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € – Ihr Lohn ist also zulässig.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

13,90 € brutto pro Stunde – seit dem 1. Januar 2026. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sichert seit 2015 jedem Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn je Zeitstunde zu (§ 1 MiLoG); die Höhe wird auf Empfehlung der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung angepasst. Zum 1. Januar 2026 stieg der Satz von 12,82 € auf 13,90 €; zum 1. Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe auf 14,60 € beschlossen.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – Vollzeit, Teilzeit, Minijobs und Leiharbeit. Ausnahmen sind eng begrenzt: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme fallen nicht darunter. In einzelnen Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen können höhere Branchenmindestlöhne gelten – prüfen Sie also immer auch Ihren Tarifvertrag.

Schmerzpunkt vieler Beschäftigter: Der Stundenlohn auf der Abrechnung stimmt nicht mit dem Vertrag überein – etwa weil unbezahlte Pausen falsch abgezogen, Überstunden gar nicht erfasst oder Zuschläge auf einen zu niedrigen Grundlohn berechnet wurden. Rechnen Sie Ihr Gehalt mit dem Tool oben nach: Liegt Ihr tatsächlicher Stundenlohn unter 13,90 €, sprechen Sie zuerst die Personalabteilung oder den Betriebsrat an – häufig handelt es sich um einen Fehler in der Lohnabrechnung (DATEV, SAP HCM, Lexware), nicht um Absicht.

Wie prüfe ich, ob mein Gehalt den Mindestlohn einhält?

Rechnen Sie Ihren effektiven Stundenlohn aus – und vergleichen Sie. Teilen Sie Ihr tatsächliches Monatsbrutto durch die tatsächlich geleisteten Monatsstunden (inklusive unbezahlter Überstunden!). Liegt das Ergebnis unter 13,90 €, ist der Mindestlohn verletzt – auch dann, wenn auf dem Papier ein höherer Stundenlohn steht. Der Rechner oben zeigt Ihnen zusätzlich das Mindestlohn-Monatsgehalt für Ihre Wochenstunden: Bei 40 Stunden sind das 13,90 × 174 = 2.418,60 € brutto.

Was gilt bei Teilzeit und Minijob?

Der Stundenlohn bleibt gleich – das Monatsgehalt sinkt anteilig. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet es, Teilzeitbeschäftigte beim Arbeitsentgelt schlechter zu behandeln als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte (§ 4 Abs. 1 TzBfG): Bei 20 statt 40 Wochenstunden erhalten Sie die Hälfte des Vollzeitgehalts – bei gleichem Stundenlohn. Beispiel: 3.000 € bei 40 Stunden entsprechen 1.500 € bei 20 Stunden (Stundenlohn jeweils 17,24 €).

Beim Minijob entscheidet der Stundenlohn darüber, wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen: Die Minijob-Grenze beträgt seit 2026 603 € im Monat (zuvor 556 €) und steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Bei 13,90 € Stundenlohn sind das 603 ÷ 13,90 = rund 43,4 Stunden im Monat – etwa zehn Stunden pro Woche. Liegt Ihr Verdienst darüber, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig (Midijob bis 2.000 €). Prüfen Sie Ihre genaue Grenze mit unserem Minijob-Rechner.

Zählen Überstunden und Zuschläge zum Stundenlohn?

Nein – sie kommen obendrauf. Ihr vertraglicher Stundenlohn ist der Grundlohn je Arbeitsstunde. Überstundenzuschläge, der Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG (in der Praxis meist 25 %) und Feiertagszuschläge werden zusätzlich gezahlt und erhöhen Ihr effektives Einkommen – ändern aber nicht Ihren Stundenlohn. Wichtig: Auch der Mindestlohn bezieht sich auf den Grundlohn je Stunde; Zuschläge dürfen einen zu niedrigen Grundlohn nicht „auffüllen“.

Gerade bei Überstunden lohnt sich die getrennte Rechnung: Erfassen Sie Ihre Mehrarbeit mit dem Überstunden-Rechner und prüfen Sie, ob Ihr Zeitkonto stimmt – unser Gleitzeit-Rechner hilft bei der Saldenkontrolle. Arbeiten Sie regelmäßig nachts, zeigt Ihnen der Nachtschicht-Rechner, wie sich Nachtstunden und Nachtzuschlag auf Ihren effektiven Verdienst auswirken.

Definition: Dezimalstunden & Industrieminuten Dezimalstunden drücken Zeit als Dezimalzahl aus: 7 Stunden 30 Minuten = 7,50 Stunden. Industrieminuten teilen die Stunde in 100 Teile: 7,50 Stunden = 750 Industrieminuten. Lohnprogramme wie DATEV, SAP HCM und Lexware erwarten Zeitangaben in diesem Format – ein häufiger Fehler ist, „7:30“ als 7,30 Stunden einzutragen. Der Rechner oben gibt Monatsstunden in beiden Formaten aus.

Welche Rolle spielen Tarifverträge?

Sie legen den Stundenlohn oft genauer fest als das Gesetz. Im TVöD (öffentlicher Dienst Bund und Kommunen) und im TV-L (Länder) ergibt sich der Stundenlohn aus dem Tabellenentgelt geteilt durch die tarifliche Monatsarbeitszeit – bei 39 Wochenstunden im TVöD sind das 39 × 4,35 = 169,65 Stunden. In der Metall- und Elektroindustrie gelten die Tarifverträge der IG Metall mit eigenen Entgelttabellen und Zuschlagsregelungen. Tarifverträge dürfen den gesetzlichen Mindestlohn nur über-, nie unterschreiten.

Auch die Arbeitszeitgrenzen kommen aus dem Tarifvertrag oder dem Gesetz: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, verlängerbar auf 10 Stunden bei entsprechendem Ausgleich (§ 3 ArbZG). Nach mehr als 6 Stunden stehen Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu (§ 4 ArbZG), zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Ihr Stundenlohn ändert sich dadurch nicht – aber Ihre Monatsstunden und damit Ihr Gehalt schon, wenn die tarifliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden abweicht.

Brutto oder netto – womit rechnet man?

Immer mit brutto. Der Stundenlohn im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen und im Mindestlohngesetz ist stets ein Bruttowert – also vor Lohnsteuer und Sozialabgaben. Was davon als Netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland (Kirchensteuer!), Ihrer Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Zwei Beschäftigte mit identischem Brutto-Stundenlohn können deshalb sehr unterschiedliche Netto-Stundenlöhne haben.

Für Gehaltsvergleiche, den Mindestlohn-Check und die Lohnabrechnung zählt ausschließlich brutto – so rechnet auch das Tool oben. Wollen Sie wissen, was Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird, brauchen Sie zusätzlich einen Brutto-Netto-Rechner mit Ihren persönlichen Abzugsmerkmalen.

Muss meine Arbeitszeit erfasst werden?

Ja – vom Arbeitgeber, und am besten auch von Ihnen. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 – aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019 – muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen, in der Regel elektronisch (DATEV, SAP HCM, Lexware oder ein Zeiterfassungssystem). Das gilt für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs gleichermaßen.

Für Sie ist die eigene Dokumentation bares Geld wert: Nur wer seine Stunden kennt, kann prüfen, ob der abgerechnete Stundenlohn stimmt – und ob unbezahlte Überstunden Ihren effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken. Führen Sie Ihre Zeiten monatlich mit, etwa in Ihrem Zeitkonto, und gleichen Sie sie mit der Lohnabrechnung ab. Auch Urlaubstage wirken sich auf Ihre Monatsstunden aus – der Urlaubstage-Rechner zeigt Ihnen Ihren Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Die häufigsten Fehler bei der Stundenlohn-Berechnung

Fehler 1: Durch 4 statt 4,35 teilen. Der Klassiker – und er schönt den Stundenlohn um fast 9 Prozent. Rechnen Sie immer mit 4,35.

Fehler 2: Netto statt brutto einsetzen. Der Mindestlohn und alle Tarifverträge meinen brutto. Wer sein Nettogehalt durch die Stunden teilt, vergleicht Äpfel mit Birnen.

Fehler 3: Unbezahlte Überstunden vergessen. 3.000 € bei 40 Vertragsstunden sind 17,24 € – bei regelmäßig 45 tatsächlichen Stunden aber nur noch 15,90 €. Erfassen Sie Ihre wirklichen Stunden.

Fehler 4: Pausen als Arbeitszeit zählen. Unbezahlte Pausen nach § 4 ArbZG mindern die bezahlte Zeit nicht – sie gehören aber auch nicht zu den Stunden, die Sie für den Stundenlohn ansetzen dürfen, wenn sie unbezahlt sind. Entscheidend ist, was vertraglich als Arbeitszeit gilt.

Fehler 5: Sonderzahlungen einrechnen. Weihnachts- und Urlaubsgeld erhöhen Ihr Jahreseinkommen, gehören aber nicht in den monatlichen Stundenlohn – es sei denn, Ihr Vertrag rechnet sie ausdrücklich auf zwölf Monate um.

Kein Ersatz für Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die Berechnung des Stundenlohns und die Grundlagen des Mindestlohns nach bestem Wissen und mit exakten Paragrafenverweisen (MiLoG, ArbZG, TzBfG). Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen – etwa zur Anrechnung von Zuschlägen auf den Mindestlohn oder zu Ausschlussfristen in Ihrem Tarifvertrag – wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie hoch ist Ihr Stundenlohn wirklich?
Geben Sie oben Ihr Bruttomonatsgehalt und Ihre Wochenstunden ein und sehen Sie in unter einer Minute Ihren exakten Stundenlohn, Ihr Jahresgehalt und ob der Mindestlohn eingehalten ist – kostenlos und ohne Anmeldung.
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FAQ

Häufige Fragen zum Stundenlohn

Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch Ihre monatlichen Arbeitsstunden. Diese ergeben sich aus Ihren Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,35, also den durchschnittlichen Wochen pro Monat. Beispiel: 3.000 Euro geteilt durch 174 Stunden (40 Stunden mal 4,35) ergibt 17,24 Euro pro Stunde. Der Rechner oben führt diese Rechnung für Sie aus.
Wie berechnet man aus dem Stundenlohn das Monatsgehalt?
Multiplizieren Sie Ihren Brutto-Stundenlohn mit Ihren Wochenstunden und dem Faktor 4,35. Beispiel: 20 Euro mal 40 Stunden mal 4,35 ergibt 3.480 Euro brutto im Monat. Das Jahresgehalt erhalten Sie, indem Sie das Monatsgehalt mit zwölf multiplizieren – hier also 41.760 Euro. Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, kommen gegebenenfalls hinzu.
Warum rechnet man mit dem Faktor 4,35?
Ein Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch zwölf Monate ergibt das durchschnittlich 4,333 Wochen pro Monat. In der Lohnabrechnung hat sich der gerundete Faktor 4,35 durchgesetzt, weil er auch Feiertage und die ungleiche Monatslänge ausgleicht. Er ist in DATEV, SAP HCM und Lexware Standard. Mit 40 Wochenstunden ergeben sich so 174 Monatsstunden.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde (§ 1 MiLoG). Ihr Stundenlohn darf nicht darunter liegen, außer es greift eine gesetzliche Ausnahme, etwa für Auszubildende oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Der Rechner prüft Ihren Stundenlohn automatisch gegen diesen Satz und warnt bei Unterschreitung.
Zählen Überstunden und Zuschläge zum Stundenlohn?
Nein, der Grund-Stundenlohn ist Ihr vertraglicher Lohn je Arbeitsstunde ohne Zuschläge. Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge nach § 6 ArbZG oder Feiertagszuschläge werden zusätzlich gezahlt und erhöhen Ihr effektives Einkommen, ändern aber nicht Ihren vertraglichen Stundenlohn. Prüfen Sie Mehrarbeit separat mit dem Überstunden-Rechner, um Zuschläge korrekt zu erfassen.
Wie viele Stunden darf ich bei einem Minijob höchstens arbeiten?
Das hängt von Ihrem Stundenlohn ab: Die Minijob-Grenze beträgt seit 2026 603 Euro im Monat (zuvor 556 Euro). Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entspricht das rund 43,4 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Verdienen Sie mehr pro Stunde, sinkt die zulässige Stundenzahl. Der Minijob-Rechner zeigt Ihnen die genaue Grenze für Ihren Lohn.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Stundenlohn?
Der Brutto-Stundenlohn ist der Lohn vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen – er steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Der Netto-Stundenlohn ist das, was nach allen Abzügen je Stunde übrig bleibt. Er hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland, der Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Dieser Rechner arbeitet bewusst mit Bruttowerten, wie die Lohnabrechnung.
Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
Ja: Seit dem BAG-Beschluss von September 2022, aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019, muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen. Das gilt auch für Teilzeit und Minijobs. Führen Sie Ihre Stunden zusätzlich selbst mit – etwa im Zeitkonto – damit Ihr Stundenlohn und Ihr Monatsgehalt jederzeit nachprüfbar bleiben.
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Tobias Weber – Fachredakteur für Arbeitsrecht & HR
Fachlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Alle Berechnungen und rechtlichen Erläuterungen basieren auf dem deutschen § 1 MiLoG (Mindestlohn), § 3 ArbZG (Arbeitszeit), § 4 ArbZG (Ruhepausen), § 5 ArbZG (Ruhezeit), § 6 ArbZG (Nacht- und Schichtarbeit) sowie § 4 TzBfG (Benachteiligungsverbot bei Teilzeit) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Diese Seite ist keine Rechtsberatung – bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zusammenfassung: Stundenlohn auf einen Blick Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,35). Beispiel: 3.000 € ÷ 174 Stunden (40 Stunden × 4,35) = 17,24 € pro Stunde. Umgekehrt: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,35 = Monatsgehalt; × 12 = Jahresgehalt. Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2026: 13,90 € brutto pro Stunde (§ 1 MiLoG). Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat. Jetzt Ihren Stundenlohn berechnen →

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