✅ § 3 BUrlG: 24 Werktage Mindesturlaub
🗓️ Teilzeit-Dreisatz inklusive
🤒 Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG)
📅 Brückentage 2026
🇩🇪 Stand: 2026

Urlaubstage Berechnen 2026 – Teilzeit & Vollzeit Rechner

Ihre Wochenarbeitstage eingeben und sofort sehen: anteiliger Urlaubsanspruch bei Teilzeit nach § 3 BUrlG, Resturlaub nach Abzug bereits genommener Tage sowie die wichtigsten Regeln zu Übertragung, Krankheit im Urlaub und Azubi-Urlaub. Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Kurze Antwort

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr (§ 3 BUrlG, Montag bis Samstag). Arbeiten Sie Teilzeit, wird Ihr Anspruch im Verhältnis Ihrer Arbeitstage gekürzt: (Urlaub bei Vollzeit ÷ Werktage der Vollzeit) × Ihre Arbeitstage. Bei 3 Tagen pro Woche sind das 24 ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage. Der Rechner unten ermittelt Ihren exakten Anspruch inklusive Resturlaub.

Urlaubstage-Rechner

Ihren Urlaubsanspruch jetzt berechnen

Wählen Sie ein Preset oder tragen Sie Ihre Werte individuell ein. Der Rechner wendet den Dreisatz nach § 3 BUrlG an und zieht bereits genommene Tage ab.

Werktage oder Arbeitstage? Gesetzlich zählt der Samstag mit: Werktage sind Montag bis Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Viele Betriebe mit 5-Tage-Woche legen im Arbeitsvertrag 30 Arbeitstage fest – stellen Sie dann oben „Werktage/Woche bei Vollzeit" auf 5 und „Urlaubstage bei Vollzeit" auf 30.
Grundlagen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Definition

Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen – also Montag bis Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen – dem Mindeststandard von vier Wochen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – also das Bundesgesetz, das seit 1963 den Erholungsurlaub aller Arbeitnehmer in Deutschland regelt – setzt nur die Untergrenze. In der Praxis bekommen die meisten Beschäftigten mehr: Tarifverträge sehen regelmäßig 30 Arbeitstage vor, etwa im TVöD (öffentlicher Dienst Bund und Kommunen) oder in den Tarifverträgen der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie. Auch viele Arbeitsverträge in der freien Wirtschaft – von der Agentur in Berlin (10115) bis zum Mittelständler in München (80331) – liegen bei 28 bis 30 Tagen. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag: Er darf den gesetzlichen Mindesturlaub nur verbessern, niemals unterschreiten.

Wichtig für die Berechnung: Der gesetzliche Anspruch bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Arbeiten Sie in einem Betrieb mit 5-Tage-Woche, wird der Anspruch auf Arbeitstage umgerechnet – aus 24 Werktagen werden dann 20 Arbeitstage, aus tariflichen 30 Werktagen werden 30 Arbeitstage nur, wenn der Tarifvertrag das so festlegt. Genau diese Umrechnung übernimmt der Rechner oben automatisch.

Ich arbeite nur 3 Tage pro Woche – wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

12 Werktage. Die Formel lautet: (Urlaub bei Vollzeit ÷ Werktage der Vollzeit) × Ihre Arbeitstage – also 24 ÷ 6 × 3 = 12 Tage nach § 3 BUrlG. Entscheidend ist immer das Verhältnis Ihrer Arbeitstage zu den Werktagen der Vollzeit im Betrieb. Tragen Sie Ihre Werte oben ein, erhalten Sie Ihren exakten Anspruch inklusive Resturlaub.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Der Dreisatz ist die Standardmethode, die auch Arbeitsgerichte anwenden: Ihr Urlaub wird im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem Ihre Arbeitszeit hinter der Vollzeit zurückbleibt. Drei Schritte genügen:

1. Vollzeit-Basis klären. Wie viele Werktage hat die Vollzeit in Ihrem Betrieb? Gesetzlich sind es 6 (Montag bis Samstag, § 3 Abs. 2 BUrlG); viele Betriebe rechnen mit 5 Arbeitstagen. Diese Zahl ist der Divisor Ihrer Rechnung.

2. Urlaubswert bei Vollzeit einsetzen. Gesetzlich 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG) – oder den höheren Wert aus Ihrem Tarifvertrag, etwa 30 Tage im TVöD. Tragen Sie den Wert ein, der in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt.

3. Dreisatz anwenden. Teilen Sie den Vollzeit-Urlaub durch die Vollzeit-Werktage und multiplizieren Sie mit Ihren eigenen Arbeitstagen pro Woche. Das Ergebnis ist Ihr anteiliger Jahresurlaubsanspruch.

Rechenbeispiel – Teilzeit in der Pflege: Sie arbeiten 3 Tage pro Woche in einer Klinik in Hamburg (20095). Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6 Werktagen Vollzeit. Rechnung: 24 ÷ 6 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr. Haben Sie bereits 5 Tage genommen, beträgt Ihr Resturlaub 7 Tage. Auf 5-Tage-Basis mit tariflichen 30 Tagen sähe es so aus: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Arbeitstage. Beide Wege führen zum gleichen Erholungswert – drei volle Urlaubswochen.
Rundungsregel aus der Rechtsprechung: Ergibt der Dreisatz einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auf den vollen Tag aufgerundet. Beispiel: 24 ÷ 6 × 2,5 = 10 – glatt. Bei 24 ÷ 6 × 3,5 = 14 ebenfalls glatt. Kleinere Bruchteile (z. B. 13,2 Tage) bleiben als Dezimalwert bestehen oder werden je nach Betriebsvereinbarung gerundet – fragen Sie im Zweifel den Betriebsrat.

Werktage oder Arbeitstage – wo liegt der Unterschied?

Hier entstehen die meisten Missverständnisse – und die teuersten Fehler bei der Urlaubsberechnung. Werktage sind gesetzlich definiert: alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, also Montag bis Samstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen Sie tatsächlich arbeiten – bei einer 5-Tage-Woche also Montag bis Freitag.

Der Fehler in der Praxis: Manche Arbeitgeber rechnen Teilzeit-Urlaub mit dem Divisor 5 statt 6, obwohl der Arbeitsvertrag auf Werktagen basiert – oder umgekehrt. Prüfen Sie deshalb immer, auf welcher Wochenbasis Ihr Urlaubsanspruch definiert ist: Stehen in Ihrem Vertrag „24 Werktage“, gilt die 6-Tage-Basis. Stehen dort „30 Arbeitstage“, gilt die 5-Tage-Basis. Der Rechner oben lässt Sie beide Varianten einstellen – das Ergebnis stimmt nur, wenn die Basis zu Ihrem Vertrag passt.

Schmerzpunkt vieler Teilzeitkräfte: Der Urlaub wurde mit der falschen Wochenbasis berechnet – etwa 24 ÷ 5 × 3 = 14,4 statt korrekt 24 ÷ 6 × 3 = 12 Werktage, oder der Arbeitgeber zieht Samstage als Urlaubstage ab, obwohl im Betrieb nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Rechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Tool oben nach und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Urlaubsübersicht. Differenzen klären Sie am besten zuerst mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat – oft handelt es sich um einen schlichten Rechenfehler in der Lohnsoftware (DATEV, SAP HCM, Lexware).

Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld – was ist der Unterschied?

Definition

Das Urlaubsentgelt ist Ihr normaler Lohn während des Urlaubs: Nach § 11 BUrlG erhalten Sie den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn – inklusive regelmäßig gezahlter Überstundenvergütung und Zuschläge. Das Urlaubsgeld ist dagegen eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, oft tariflich geregelt (z. B. im TVöD oder in IG-Metall-Tarifverträgen) – ein rechtlicher Anspruch besteht nur, wenn Vertrag oder Tarifvertrag es vorsehen.

Für Sie praktisch relevant: Das Urlaubsentgelt steht Ihnen immer zu – Urlaub ist bezahlte Freistellung, kein unbezahlter Sonderurlaub. Verdienen Sie unregelmäßig (etwa mit Schichtzulagen oder Provisionen), lohnt sich der Blick auf die 13-Wochen-Berechnung nach § 11 BUrlG: Sie sorgt dafür, dass Ihr Urlaubsentgelt Ihrem tatsächlichen Verdienst entspricht und nicht nur dem Grundgehalt.

Verfällt mein Resturlaub am Jahresende?

Die kurze Antwort: nicht automatisch – aber die Details entscheiden. Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Konnten Sie ihn aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen – etwa wegen Krankheit oder Auftragsspitzen –, wird er auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen und verfällt dann am 31. März.

Doch seit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (u. a. C-214/16) und des Bundesarbeitsgerichts gilt eine entscheidende Einschränkung: Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und nachweislich auf Ihren Urlaubsanspruch hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Tut er das nicht, bleibt Ihr Anspruch bestehen – älteste Ansprüche verjähren nach 15 Monaten (BAG, Urteil vom 20.12.2022). Für Sie heißt das: Dokumentieren Sie Ihre Urlaubsanträge und die Antworten des Arbeitgebers – am besten schriftlich oder per E-Mail.

Kann ich mir nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen?

Während des Arbeitsverhältnisses: nein. Urlaub dient der Erholung und muss grundsätzlich genommen werden – eine Auszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, wird er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten, also ausbezahlt. Das gilt auch bei Kündigung in der Probezeit oder beim Wechsel des Arbeitgebers.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?

Gute Nachricht: Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Nach § 9 BUrlG gelten Tage, an denen Sie während des Urlaubs arbeitsunfähig erkranken, nicht als Urlaubstage – vorausgesetzt, Sie weisen die Erkrankung per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach. Diese Tage bleiben Ihnen als Urlaub erhalten und können später genommen werden.

Das gilt auch für einzelne Krankheitstage, nicht nur für lange Erkrankungen – und unabhängig davon, ob Sie im Inland oder im EU-Ausland erkranken. Parallel dazu sichert das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Ihren Lohn: Bei Krankheit erhalten Sie bis zu sechs Wochen Ihr volles Gehalt weiter. Wichtig: Melden Sie die Erkrankung unverzüglich Ihrem Arbeitgeber – am besten am ersten Krankheitstag, auch aus dem Urlaub heraus.

Darf mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnen?

Nur ausnahmsweise. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind Ihre Urlaubswünsche zu berücksichtigen – der Arbeitgeber darf sie nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen (etwa ein nachgewiesener Personalnotstand zu genau diesem Termin) oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben (z. B. schulpflichtige Kinder in den Ferien, langjährige Betriebszugehörigkeit).

Eine pauschale Ablehnung „wegen Auftragslage“ ohne konkrete Begründung genügt den Anforderungen in der Regel nicht. Außerdem muss der Urlaub nach § 7 Abs. 2 BUrlG grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden – eine Zerstückelung in lauter Einzeltage gegen Ihren Willen ist unzulässig. Bei wiederholten unbegründeten Ablehnungen hilft der Betriebsrat weiter; er hat bei der Urlaubsplanung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.

Urlaub 2026 clever planen: Brückentage nach Bundesland

Mit der richtigen Planung holen Sie aus wenigen Urlaubstagen das Maximum heraus – Brückentage heißen die einzelnen Urlaubstage zwischen Feiertagen und Wochenenden. Das Jahr 2026 ist dafür besonders günstig: Neujahr fällt auf einen Donnerstag – mit einem Urlaubstag am Freitag, 2. Januar, sichern Sie sich vier freie Tage. Der 1. Mai ist ein Freitag, Christi Himmelfahrt (14. Mai) und Fronleichnam (4. Juni) fallen auf Donnerstage – je ein Brückentag am Freitag danach verdoppelt das lange Wochenende.

Der beste Deal des Jahres: Weihnachten 2026. Heiligabend ist ein Donnerstag, die Feiertage fallen auf Freitag und Samstag. Mit nur 4 Urlaubstagen (28. bis 31. Dezember) werden daraus 11 freie Tage am Stück – vom 24. Dezember 2026 bis zum 3. Januar 2027. Planen Sie solche Brückentage frühzeitig ein: Beliebte Termine sind schnell vergeben, und nach § 7 Abs. 1 BUrlG können soziale Gesichtspunkte (etwa Kolleginnen und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern) Vorrang haben.

Regionale Unterschiede beachten: Welche Tage überhaupt Feiertage sind, bestimmt Ihr Bundesland. Fronleichnam ist Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – nicht aber in Berlin (10115), Hamburg (20095) oder Sachsen. Umgekehrt kennt nur Sachsen den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag. Arbeiten Sie in Köln (50667), profitieren Sie von anderen Brückentagen als Ihre Kollegin in München (80331) – bei identischem BUrlG.

Gilt der Urlaubsanspruch auch in der Probezeit, im Minijob und für Azubis?

Ja – mit Besonderheiten. In der Probezeit entsteht der volle Jahresanspruch erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat davor erhalten Sie 1/12 des Jahresurlaubs – bei 24 Tagen also 2 Tage pro Monat. Auch diesen Teilurlaub dürfen Sie bereits in der Probezeit nehmen.

Im Minijob gilt der Urlaubsanspruch anteilig nach dem Dreisatz: Bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind das 24 ÷ 6 × 2 = 8 Werktage – bei der Minijob-Grenze von 556 € (2026) ein oft übersehener Anspruch. Für Auszubildende sieht § 19 JArbSchG eine eigene Staffel vor: unter 16 Jahren 30 Werktage, unter 17 Jahren 27 Werktage, unter 18 Jahren 25 Werktage – jeweils bei 6-Tage-Woche, anteilig bei kürzerer Wochenarbeitszeit.

Muss mein Urlaub dokumentiert werden?

Ja – und zwar von beiden Seiten. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 – aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019 – müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten systematisch erfassen. Dazu gehört auch ein Urlaubskonto: genehmigte, genommene und übertragene Tage müssen nachvollziehbar dokumentiert sein – in DATEV, SAP HCM, Lexware oder einer anderen revisionssicheren Lösung.

Für Sie hat das einen praktischen Nutzen: Fordern Sie regelmäßig Ihren Urlaubskontoauszug an und gleichen Sie ihn mit Ihren eigenen Aufzeichnungen ab. Gerade bei Teilzeit, Wechselschicht oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen schleichen sich Rechenfehler ein – etwa die falsche Wochenbasis im Dreisatz. Einmal jährlich geprüft, vermeiden Sie böse Überraschungen beim Resturlaub im Dezember.

Kein Ersatz für Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die gesetzlichen Grundlagen des Urlaubsrechts nach bestem Wissen und mit exakten Paragrafenverweisen (BUrlG, JArbSchG, EFZG). Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen – etwa fristgebundenen Ausschlussfristen in Ihrem Tarifvertrag – wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu?
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FAQ

Häufige Fragen zu Urlaubstagen

Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einer 4-Tage-Woche zu?
Bei 4 Arbeitstagen pro Woche beträgt Ihr gesetzlicher Mindestanspruch 16 Werktage: 24 ÷ 6 × 4 = 16 (§ 3 BUrlG). Rechnet Ihr Betrieb auf 5-Tage-Basis mit tariflichen 30 Tagen, sind es 30 ÷ 5 × 4 = 24 Arbeitstage. Maßgeblich ist immer die Wochenbasis Ihres Arbeitsvertrags.
Zählt der Samstag als Urlaubstag?
Ja. Werktage im Sinne des § 3 Abs. 2 BUrlG sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen – also Montag bis Samstag. Arbeiten Sie in einem Betrieb mit 5-Tage-Woche, legen Arbeits- oder Tarifvertrag meist 30 Arbeitstage fest; dann zählt der Samstag nicht als Urlaubstag.
Verfällt nicht genommener Urlaub automatisch am 31. Dezember?
Nicht automatisch. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG kann Urlaub bei dringenden Gründen bis zum 31. März übertragen werden. Seit der EuGH- und BAG-Rechtsprechung verfällt er zudem nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Urlaub hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Älteste Ansprüche verjähren nach 15 Monaten (BAG 2022).
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Nach § 9 BUrlG werden Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet – per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nachgewiesen, bleiben Ihnen diese Urlaubstage erhalten. Das gilt auch für einzelne Krankheitstage, nicht nur für lange Erkrankungen. Melden Sie die Erkrankung unverzüglich Ihrem Arbeitgeber, damit die Tage korrekt gutgeschrieben werden.
Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses nein – Urlaub dient der Erholung und muss genommen werden. Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, wird er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten, also ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Urlaubsentgelt gemäß § 11 BUrlG.
Wie viel Urlaub bekommen Azubis?
Nach § 19 JArbSchG erhalten Jugendliche bei einer 6-Tage-Woche: unter 16 Jahren 30 Werktage, unter 17 Jahren 27 Werktage und unter 18 Jahren 25 Werktage Urlaub. Bei kürzerer Wochenarbeitszeit wird der Anspruch anteilig nach dem Dreisatz gekürzt. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.
Habe ich in der Probezeit schon Urlaubsanspruch?
Der volle Jahresanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat davor erhalten Sie 1/12 des Jahresurlaubs – bei 24 Tagen also 2 Tage pro Monat. Auch diesen Teilurlaub dürfen Sie bereits in der Probezeit nehmen.
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Redaktion arbeitszeitrechner365.de
Fachlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Zusammenfassung: Urlaubstage auf einen Blick Mindesturlaub = 24 Werktage pro Jahr (§ 3 BUrlG, Montag bis Samstag). Teilzeit-Formel: (Urlaub Vollzeit ÷ Werktage Vollzeit) × eigene Arbeitstage. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Übertragung bis 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG), Krankheitstage zählen nicht als Urlaub (§ 9 BUrlG), Abgeltung nur bei Beendigung (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Jetzt Ihre Urlaubstage berechnen →

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