✅ §§ 3–6 ArbZG konform
🌙 Nachtzuschlag nach § 6 ArbZG
⏱️ 11h Ruhezeit-Check (§ 5 ArbZG)
🛡️ Azubi-Check (§ 12 JArbSchG)
🇩🇪 Stand: 2026

Schichtarbeit Rechner 2026 – Nachtzuschlag & Ruhezeit prüfen

Früh-, Spät- oder Nachtschicht eingeben und sofort sehen: Nettoarbeitszeit, Nachtstunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr, Nachtzuschlag als Rechenbeispiel, Pausen-Check nach § 4 ArbZG und 11-Stunden-Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Kurze Antwort

Bei Schichtarbeit gelten dieselben Schutzgrenzen wie für jede Arbeit in Deutschland: maximal 8 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG, ausnahmsweise 10), mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden (§ 4 ArbZG), 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG) und ein angemessener Ausgleich für Nachtarbeit (§ 6 ArbZG). Der Rechner prüft alle vier Punkte automatisch.

Schichtarbeit-Rechner

Ihre Schicht jetzt berechnen

Wählen Sie ein Schicht-Preset oder tragen Sie Ihre Zeiten individuell ein. Nachtschichten über Mitternacht werden automatisch erkannt.

Hinweis zum Nachtzuschlag: Der angezeigte Zuschlag ist ein Rechenbeispiel mit dem 25-%-Regelsatz aus der BAG-Rechtsprechung. Ihr tatsächlicher Zuschlag richtet sich nach Ihrem Tarifvertrag oder Ihrer Betriebsvereinbarung (z. B. TVöD, TV-L, IG Metall) und kann höher oder anders geregelt sein.
Grundlagen

Was ist Schichtarbeit?

Definition

Schichtarbeit ist Arbeit in festen, sich ablösenden Zeitblöcken – typischerweise Frühschicht (z. B. 06:00–14:00 Uhr), Spätschicht (z. B. 14:00–22:00 Uhr) und Nachtschicht (z. B. 22:00–06:00 Uhr). Bei regelmäßigem Wechsel inklusive Nächten spricht man von Wechselschicht. Es gelten dieselben ArbZG-Schutzvorschriften wie für alle Arbeitnehmer – plus Sonderregeln für Nachtarbeit nach § 6 ArbZG.

Schichtarbeit ist aus vielen Branchen nicht wegzudenken: Krankenhäuser und Pflegeheime in München (80331) oder Berlin (10115) arbeiten rund um die Uhr, genau wie Logistikzentren, die Produktion bei Automobilzulieferern oder der Hafen in Hamburg (20095). Für Sie als Schichtarbeiter bedeutet das unregelmäßige Arbeitszeiten – und genau deshalb lohnt sich der genaue Blick auf Ihre Rechte: Von der gesetzlichen Pause über die Ruhezeit bis zum Nachtzuschlag schreibt das deutsche Arbeitsrecht klare Mindeststandards vor, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss.

Die gute Nachricht zuerst: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – also das Bundesgesetz, das in ganz Deutschland Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten regelt – schützt Schichtarbeiter besonders. § 6 ArbZG widmet sich ausschließlich der Nacht- und Schichtarbeit und verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und einen angemessenen Ausgleich zu gewähren. Was „angemessen“ konkret heißt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über Jahre präzisiert – dazu weiter unten mehr.

Welche Gesetze schützen Schichtarbeiter in Deutschland?

Vier Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes bilden das Fundament – sie gelten für jede Schicht, egal ob in der Klinik, im Werk oder im Callcenter:

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§ 3 ArbZG – Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt wieder 8 Stunden erreicht werden. Für Schichtarbeiter heißt das: Auch eine lange Nachtschicht bleibt an diese Grenze gebunden.

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§ 4 ArbZG – Pausen

Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Jeder Pausenblock muss mindestens 15 Minuten dauern. Der Rechner oben prüft Ihre Pause automatisch – Details finden Sie in unserem Pausenrechner.

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§ 5 ArbZG – Ruhezeit

Nach Dienstende müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen, bevor die nächste Schicht beginnen darf. Gerade der Wechsel von Spät- auf Frühschicht („kurzer Wechsel“) scheitert in der Praxis oft an dieser Regel – der Rechner zeigt Ihnen den frühesten zulässigen Dienstbeginn an.

§ 6 ArbZG – der Schicht-Paragraf: Nachtzeit ist gesetzlich die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Wer regelmäßig mindestens zwei Stunden davon arbeitet, ist Nachtarbeitnehmer und hat Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich – in Geld (Nachtzuschlag) oder in Freizeit. Zusätzlich muss der Arbeitgeber Nachtarbeiter auf Wunsch arbeitsmedizinisch untersuchen lassen und sie auf einen Tagarbeitsplatz umsetzen, wenn gesundheitliche Gründe es erfordern.

Wie funktioniert der Schichtarbeit-Rechner?

In vier Schritten von der Schicht zur geprüften Abrechnung:

1. Schicht wählen oder Zeiten eintragen. Nutzen Sie die Presets für Früh-, Spät- oder Nachtschicht – oder geben Sie Dienstbeginn und Dienstende individuell ein. Schichten über Mitternacht (z. B. 22:00–06:00 Uhr) erkennt der Rechner automatisch als Nachtschicht.

2. Pause abziehen lassen. Tragen Sie Ihre tatsächlichen Pausenminuten ein. Der Rechner vergleicht sie mit der gesetzlichen Mindestpause nach § 4 ArbZG und warnt Sie, wenn sie unterschritten wird.

3. Nachtstunden und Zuschlag prüfen. Alle Arbeitsminuten zwischen 23:00 und 06:00 Uhr werden als Nachtstunden ausgewiesen. Geben Sie optional Ihren Stundenlohn ein, erhalten Sie ein Rechenbeispiel für den Nachtzuschlag auf Basis des 25-%-Regelsatzes.

4. Ruhezeit und Grenzen kontrollieren. Sie sehen den frühesten zulässigen Beginn Ihrer nächsten Schicht (11 Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG) sowie Warnungen bei Überschreitung der 8- bzw. 10-Stunden-Grenze (§ 3 ArbZG).

Rechenbeispiel – Nachtschicht in der Pflege: Dienst von 22:00 bis 06:00 Uhr (8 Stunden brutto) minus 30 Minuten Pause = 7,5 Stunden Nettoarbeitszeit. Davon fallen 7 Stunden in die Nachtzeit (23:00–06:00 Uhr). Bei einem Stundenlohn von 20 € ergibt das Rechenbeispiel: 7 h × 20 € × 25 % = 35,00 € Nachtzuschlag. Die nächste Schicht dürfte frühestens um 17:00 Uhr beginnen (06:00 Uhr + 11 Stunden Ruhezeit). In Dezimalstunden ausgedrückt: 7,5 Stunden – der Wert, den Sie so in DATEV oder SAP übernehmen.

Nachtzuschlag: Wie viel steht Ihnen zu?

Der Nachtzuschlag – also der prozentuale Aufschlag auf Ihren Stundenlohn für Arbeit in der Nachtzeit (23:00–06:00 Uhr) – ist einer der häufigsten Streitpunkte auf Lohnabrechnungen. Die Rechtslage in Kürze: Das Gesetz selbst nennt keinen festen Prozentsatz. Es ist die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die einen Zuschlag von 25 % als Regelsatz für einen angemessenen Ausgleich nach § 6 ArbZG etabliert hat – sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.

Und genau hier wird es praktisch: In tarifgebundenen Betrieben schlägt der Tarifvertrag fast immer eigene Regelungen vor. Im TVöD (öffentlicher Dienst Bund/Kommunen) oder TV-L (Länder) sind Nachtzuschläge ebenso fest geregelt wie in den Tarifverträgen der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie – dort können die Sätze je nach Region und Arbeitszeitmodell vom 25-%-Regelsatz abweichen. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, bevor Sie den Regelsatz ansetzen.

Schmerzpunkt vieler Schichtarbeiter: Der Nachtzuschlag fehlt auf der Abrechnung oder wurde mit falschen Stunden berechnet. Häufige Ursache: Die Nachtstunden wurden nicht sauber von den Tagstunden getrennt – etwa weil eine Schicht von 21:00 bis 05:00 Uhr pauschal als „Nachtschicht“ abgerechnet wurde, obwohl nur die Stunden von 23:00 bis 05:00 Uhr zuschlagspflichtig sind. Rechnen Sie Ihre Nachtstunden mit dem Tool oben minutengenau nach und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Lohnabrechnung. Differenzen klären Sie am besten zuerst mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat.

Darf mein Chef die 11 Stunden Ruhezeit zwischen Spät- und Frühschicht unterschreiten?

Grundsätzlich nein. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen zwischen Dienstende und dem nächsten Dienstbeginn mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen – auch beim Wechsel von Spätschicht (Ende 22:00 Uhr) auf Frühschicht (Beginn 06:00 Uhr). Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen, etwa in Krankenhäusern nach § 5 Abs. 2 ArbZG oder durch Tarifvertrag.

Dürfen Azubis Nachtschicht arbeiten?

Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten deutlich strengere Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – dem Gesetz zum Schutz arbeitender Kinder und Jugendlicher. § 12 JArbSchG verbietet Nachtarbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr für Jugendliche grundsätzlich. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Branchen mit behördlicher Bewilligung, etwa im Bäckerhandwerk (ab 04:00 Uhr) oder in der Landwirtschaft.

Auch die Pausen sind für Azubis großzügiger geregelt: Nach § 11 JArbSchG stehen bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 6 Stunden sogar 60 Minuten – und die erste Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden gewährt werden. Aktivieren Sie im Rechner den Azubi-Check, wenn Sie unter 18 sind: Er warnt Sie automatisch, sobald Ihre Schicht in die verbotene Nachtzeit fällt.

Wie werden Schichtzulagen korrekt in der Lohnabrechnung erfasst?

Hier passieren die teuersten Fehler: Lohnprogramme wie DATEV, SAP HCM oder Lexware rechnen nicht mit Stunden und Minuten, sondern mit Dezimalstunden – also Stundenbruchteilen. 7 Stunden 30 Minuten sind 7,5 Stunden, nicht 7,30! Wer „7,30“ in DATEV eintippt, schenkt sich selbst 12 Minuten pro Schicht. Bei 20 Nachtschichten im Monat sind das vier Stunden – also bares Geld.

Unser Tipp aus der Praxis: Rechnen Sie Ihre Schichtzeiten zuerst mit dem Schichtarbeit-Rechner oben, übernehmen Sie die Dezimalstunden in die Lohnsoftware und gleichen Sie Nachtstunden und Zuschläge mit der Abrechnung ab. Für die Umrechnung von Stunden und Minuten in Dezimalwerte nutzen Sie unseren Dezimalstunden-Rechner – inklusive Industrieminuten-Tabelle für die Lohnabrechnung. Und wenn Sie regelmäßig Überstunden in Schichten ansammeln, hilft der Sollarbeitszeit-Rechner beim Abgleich von Ist- und Sollzeit auf Ihrem Zeitkonto.

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Schichtarbeit?

Ja, uneingeschränkt. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 – aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019 – sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das gilt für Schichtarbeiter genauso wie für Büroangestellte im Homeoffice. Für Sie hat das einen praktischen Vorteil: Eine lückenlose Zeiterfassung ist Ihr bester Beweis, wenn es um strittige Überstunden, fehlende Nachtzuschläge oder unterschrittene Ruhezeiten geht. Dokumentieren Sie jede Schicht mit Beginn, Ende und Pausen – am besten digital und revisionssicher.

Schichtarbeit in den Bundesländern: Was ist regional anders?

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz – § 3 bis § 6 ArbZG gelten in Flensburg (24937) genauso wie in München (80331). Regionale Unterschiede entstehen an zwei Stellen: bei den Feiertagen und bei den Tarifverträgen. Wer an einem Feiertag Schicht arbeitet, hat je nach Tarifvertrag Anspruch auf Feiertagszuschläge – doch welche Tage überhaupt Feiertage sind, entscheidet jedes Bundesland selbst. Fronleichnam etwa ist Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, nicht aber in Berlin, Brandenburg oder Sachsen. Umgekehrt kennt nur Sachsen den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag. Arbeiten Sie in der Pflege in Stuttgart (70173), gelten andere Feiertage als für Ihre Kollegin in Hamburg (20095) – bei identischem ArbZG.

Zweiter regionaler Faktor: Tarifverträge. Die IG-Metall-Bezirke verhandeln regional – ein Schichtarbeiter in der bayerischen Metallindustrie kann andere Zuschlagssätze haben als sein Kollege in NRW. Im öffentlichen Dienst unterscheiden sich TVöD (Bund und Kommunen) und TV-L (Länder) ebenfalls in Details der Schicht- und Wechselschichtzulagen. Prüfen Sie daher immer, welcher Tarifvertrag für Ihren Betrieb gilt – er konkretisiert das, was § 6 ArbZG nur als „angemessenen Ausgleich“ umschreibt.

Kein Ersatz für Rechtsberatung: Diese Seite erklärt die gesetzlichen Grundlagen der Schichtarbeit nach bestem Wissen und mit exakten Paragrafenverweisen (ArbZG, JArbSchG). Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen – etwa fristgebundenen Ausschlussfristen in Ihrem Tarifvertrag – wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bereit für den Schicht-Check?
Geben Sie oben Ihre nächste Schicht ein und prüfen Sie in unter einer Minute Nachtstunden, Zuschlag, Pause und Ruhezeit – kostenlos und ohne Anmeldung.
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FAQ

Häufige Fragen zur Schichtarbeit

Wie viele Stunden darf eine Nachtschicht maximal dauern?
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten – das gilt auch für Nachtschichten. Eine Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist nur erlaubt, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden innerhalb von sechs Monaten wieder erreicht wird.
Bekomme ich für jede Nachtschicht automatisch 25 % Zuschlag?
Nicht automatisch. Die 25 % sind der Regelsatz aus der BAG-Rechtsprechung für den angemessenen Ausgleich nach § 6 ArbZG. Gilt für Sie ein Tarifvertrag (z. B. TVöD, TV-L, IG Metall), regelt dieser den Zuschlag – oft abweichend. Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag.
Darf mein Arbeitgeber mich direkt nach der Nachtschicht zur Frühschicht einteilen?
Nein. Zwischen Dienstende und dem nächsten Dienstbeginn müssen nach § 5 ArbZG mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Bei Dienstende um 06:00 Uhr darf die nächste Schicht frühestens um 17:00 Uhr beginnen – das gilt auch bei Personalmangel oder hohem Arbeitsaufkommen.
Zählt die Pause in der Nachtschicht zur bezahlten Arbeitszeit?
Nein. Gesetzliche Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind grundsätzlich unbezahlte Freizeit – das gilt auch in der Nachtschicht. Ausnahme: Bereitschaftsdienste, bei denen Sie sich bereithalten müssen, können als Arbeitszeit gelten. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie den Betriebsrat.
Was gilt für Schichtarbeit an Feiertagen?
Welche Tage Feiertage sind, bestimmt Ihr Bundesland – z. B. ist Fronleichnam in Bayern und NRW Feiertag, in Berlin und Sachsen nicht. Ob und wie hoch ein Feiertagszuschlag gezahlt wird, regelt meist Ihr Tarifvertrag, nicht das Gesetz. Prüfen Sie deshalb immer Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag.
Muss Schichtarbeit im Voraus angekündigt werden?
Das ArbZG nennt keine feste Ankündigungsfrist, aber der Dienstplan muss den Beschäftigten rechtzeitig bekannt sein. In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Schichtplangestaltung. Viele Tarifverträge schreiben konkrete Vorlauffristen vor.
Was tun, wenn der Nachtzuschlag auf meiner Lohnabrechnung fehlt?
Rechnen Sie Ihre Nachtstunden (23:00–06:00 Uhr) minutengenau nach und vergleichen Sie sie mit der Abrechnung – häufig wurden Tag- und Nachtstunden vermischt. Sprechen Sie dann die Personalabteilung oder den Betriebsrat an. Beachten Sie tarifliche Ausschlussfristen für Nachforderungen. Dies ist keine Rechtsberatung.
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Redaktion arbeitszeitrechner365.de
Fachlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Alle Berechnungen und rechtlichen Erläuterungen basieren auf dem deutschen § 3 ArbZG (Arbeitszeit), § 4 ArbZG (Ruhepausen), § 5 ArbZG (Ruhezeit), § 6 ArbZG (Nachtarbeit) sowie dem § 12 JArbSchG (Nachtarbeit Jugendlicher) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Zusammenfassung: Schichtarbeit auf einen Blick Nachtzeit = 23:00–06:00 Uhr (§ 2 ArbZG). Maximal 8 Stunden pro Tag (§ 3), 30/45 Minuten Pause (§ 4), 11 Stunden Ruhezeit (§ 5), angemessener Nacht-Ausgleich (§ 6, Regelsatz 25 %). Jugendliche: keine Nachtarbeit 20:00–06:00 Uhr (§ 12 JArbSchG). Jetzt Ihre Schicht berechnen →

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