Früh-, Spät- oder Nachtschicht eingeben und sofort sehen: Nettoarbeitszeit, Nachtstunden zwischen 23:00 und 06:00 Uhr, Nachtzuschlag als Rechenbeispiel, Pausen-Check nach § 4 ArbZG und 11-Stunden-Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Kostenlos, ohne Login – alle Daten bleiben in Ihrem Browser.
Bei Schichtarbeit gelten dieselben Schutzgrenzen wie für jede Arbeit in Deutschland: maximal 8 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG, ausnahmsweise 10), mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden (§ 4 ArbZG), 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten (§ 5 ArbZG) und ein angemessener Ausgleich für Nachtarbeit (§ 6 ArbZG). Der Rechner prüft alle vier Punkte automatisch.
Wählen Sie ein Schicht-Preset oder tragen Sie Ihre Zeiten individuell ein. Nachtschichten über Mitternacht werden automatisch erkannt.
Schichtarbeit ist Arbeit in festen, sich ablösenden Zeitblöcken – typischerweise Frühschicht (z. B. 06:00–14:00 Uhr), Spätschicht (z. B. 14:00–22:00 Uhr) und Nachtschicht (z. B. 22:00–06:00 Uhr). Bei regelmäßigem Wechsel inklusive Nächten spricht man von Wechselschicht. Es gelten dieselben ArbZG-Schutzvorschriften wie für alle Arbeitnehmer – plus Sonderregeln für Nachtarbeit nach § 6 ArbZG.
Schichtarbeit ist aus vielen Branchen nicht wegzudenken: Krankenhäuser und Pflegeheime in München (80331) oder Berlin (10115) arbeiten rund um die Uhr, genau wie Logistikzentren, die Produktion bei Automobilzulieferern oder der Hafen in Hamburg (20095). Für Sie als Schichtarbeiter bedeutet das unregelmäßige Arbeitszeiten – und genau deshalb lohnt sich der genaue Blick auf Ihre Rechte: Von der gesetzlichen Pause über die Ruhezeit bis zum Nachtzuschlag schreibt das deutsche Arbeitsrecht klare Mindeststandards vor, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss.
Die gute Nachricht zuerst: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – also das Bundesgesetz, das in ganz Deutschland Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten regelt – schützt Schichtarbeiter besonders. § 6 ArbZG widmet sich ausschließlich der Nacht- und Schichtarbeit und verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und einen angemessenen Ausgleich zu gewähren. Was „angemessen“ konkret heißt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über Jahre präzisiert – dazu weiter unten mehr.
Vier Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes bilden das Fundament – sie gelten für jede Schicht, egal ob in der Klinik, im Werk oder im Callcenter:
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt wieder 8 Stunden erreicht werden. Für Schichtarbeiter heißt das: Auch eine lange Nachtschicht bleibt an diese Grenze gebunden.
Ab mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Jeder Pausenblock muss mindestens 15 Minuten dauern. Der Rechner oben prüft Ihre Pause automatisch – Details finden Sie in unserem Pausenrechner.
Nach Dienstende müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen, bevor die nächste Schicht beginnen darf. Gerade der Wechsel von Spät- auf Frühschicht („kurzer Wechsel“) scheitert in der Praxis oft an dieser Regel – der Rechner zeigt Ihnen den frühesten zulässigen Dienstbeginn an.
In vier Schritten von der Schicht zur geprüften Abrechnung:
1. Schicht wählen oder Zeiten eintragen. Nutzen Sie die Presets für Früh-, Spät- oder Nachtschicht – oder geben Sie Dienstbeginn und Dienstende individuell ein. Schichten über Mitternacht (z. B. 22:00–06:00 Uhr) erkennt der Rechner automatisch als Nachtschicht.
2. Pause abziehen lassen. Tragen Sie Ihre tatsächlichen Pausenminuten ein. Der Rechner vergleicht sie mit der gesetzlichen Mindestpause nach § 4 ArbZG und warnt Sie, wenn sie unterschritten wird.
3. Nachtstunden und Zuschlag prüfen. Alle Arbeitsminuten zwischen 23:00 und 06:00 Uhr werden als Nachtstunden ausgewiesen. Geben Sie optional Ihren Stundenlohn ein, erhalten Sie ein Rechenbeispiel für den Nachtzuschlag auf Basis des 25-%-Regelsatzes.
4. Ruhezeit und Grenzen kontrollieren. Sie sehen den frühesten zulässigen Beginn Ihrer nächsten Schicht (11 Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG) sowie Warnungen bei Überschreitung der 8- bzw. 10-Stunden-Grenze (§ 3 ArbZG).
Der Nachtzuschlag – also der prozentuale Aufschlag auf Ihren Stundenlohn für Arbeit in der Nachtzeit (23:00–06:00 Uhr) – ist einer der häufigsten Streitpunkte auf Lohnabrechnungen. Die Rechtslage in Kürze: Das Gesetz selbst nennt keinen festen Prozentsatz. Es ist die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die einen Zuschlag von 25 % als Regelsatz für einen angemessenen Ausgleich nach § 6 ArbZG etabliert hat – sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Und genau hier wird es praktisch: In tarifgebundenen Betrieben schlägt der Tarifvertrag fast immer eigene Regelungen vor. Im TVöD (öffentlicher Dienst Bund/Kommunen) oder TV-L (Länder) sind Nachtzuschläge ebenso fest geregelt wie in den Tarifverträgen der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie – dort können die Sätze je nach Region und Arbeitszeitmodell vom 25-%-Regelsatz abweichen. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, bevor Sie den Regelsatz ansetzen.
Grundsätzlich nein. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen zwischen Dienstende und dem nächsten Dienstbeginn mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen – auch beim Wechsel von Spätschicht (Ende 22:00 Uhr) auf Frühschicht (Beginn 06:00 Uhr). Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen, etwa in Krankenhäusern nach § 5 Abs. 2 ArbZG oder durch Tarifvertrag.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten deutlich strengere Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – dem Gesetz zum Schutz arbeitender Kinder und Jugendlicher. § 12 JArbSchG verbietet Nachtarbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr für Jugendliche grundsätzlich. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Branchen mit behördlicher Bewilligung, etwa im Bäckerhandwerk (ab 04:00 Uhr) oder in der Landwirtschaft.
Auch die Pausen sind für Azubis großzügiger geregelt: Nach § 11 JArbSchG stehen bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 6 Stunden sogar 60 Minuten – und die erste Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden gewährt werden. Aktivieren Sie im Rechner den Azubi-Check, wenn Sie unter 18 sind: Er warnt Sie automatisch, sobald Ihre Schicht in die verbotene Nachtzeit fällt.
Hier passieren die teuersten Fehler: Lohnprogramme wie DATEV, SAP HCM oder Lexware rechnen nicht mit Stunden und Minuten, sondern mit Dezimalstunden – also Stundenbruchteilen. 7 Stunden 30 Minuten sind 7,5 Stunden, nicht 7,30! Wer „7,30“ in DATEV eintippt, schenkt sich selbst 12 Minuten pro Schicht. Bei 20 Nachtschichten im Monat sind das vier Stunden – also bares Geld.
Unser Tipp aus der Praxis: Rechnen Sie Ihre Schichtzeiten zuerst mit dem Schichtarbeit-Rechner oben, übernehmen Sie die Dezimalstunden in die Lohnsoftware und gleichen Sie Nachtstunden und Zuschläge mit der Abrechnung ab. Für die Umrechnung von Stunden und Minuten in Dezimalwerte nutzen Sie unseren Dezimalstunden-Rechner – inklusive Industrieminuten-Tabelle für die Lohnabrechnung. Und wenn Sie regelmäßig Überstunden in Schichten ansammeln, hilft der Sollarbeitszeit-Rechner beim Abgleich von Ist- und Sollzeit auf Ihrem Zeitkonto.
Ja, uneingeschränkt. Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 – aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019 – sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das gilt für Schichtarbeiter genauso wie für Büroangestellte im Homeoffice. Für Sie hat das einen praktischen Vorteil: Eine lückenlose Zeiterfassung ist Ihr bester Beweis, wenn es um strittige Überstunden, fehlende Nachtzuschläge oder unterschrittene Ruhezeiten geht. Dokumentieren Sie jede Schicht mit Beginn, Ende und Pausen – am besten digital und revisionssicher.
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz – § 3 bis § 6 ArbZG gelten in Flensburg (24937) genauso wie in München (80331). Regionale Unterschiede entstehen an zwei Stellen: bei den Feiertagen und bei den Tarifverträgen. Wer an einem Feiertag Schicht arbeitet, hat je nach Tarifvertrag Anspruch auf Feiertagszuschläge – doch welche Tage überhaupt Feiertage sind, entscheidet jedes Bundesland selbst. Fronleichnam etwa ist Feiertag in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, nicht aber in Berlin, Brandenburg oder Sachsen. Umgekehrt kennt nur Sachsen den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag. Arbeiten Sie in der Pflege in Stuttgart (70173), gelten andere Feiertage als für Ihre Kollegin in Hamburg (20095) – bei identischem ArbZG.
Zweiter regionaler Faktor: Tarifverträge. Die IG-Metall-Bezirke verhandeln regional – ein Schichtarbeiter in der bayerischen Metallindustrie kann andere Zuschlagssätze haben als sein Kollege in NRW. Im öffentlichen Dienst unterscheiden sich TVöD (Bund und Kommunen) und TV-L (Länder) ebenfalls in Details der Schicht- und Wechselschichtzulagen. Prüfen Sie daher immer, welcher Tarifvertrag für Ihren Betrieb gilt – er konkretisiert das, was § 6 ArbZG nur als „angemessenen Ausgleich“ umschreibt.